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nen Jahren, nach wie vor gut. Seitens der Inhaftierten wurden keinerlei Vorwürfe von Misshandlungen oder anderen unmenschlichen Behandlungen im
Rahmen des Strafvollzugs erhoben. Im Gegenteil, der NPM konnte sich
auch im abgelaufenen Jahr von einer vorwiegend guten Atmosphäre innerhalb des Gefängnisses überzeugen.
Nebst dem grundsätzlich positiven Gesamteindruck, den sich der NPM
(bzw. die Vollzugskommission) anlässlich seiner (ihrer) Besuche verschaffen
konnte, sind folgende Punkte besonders positiv zu vermerken:
• Beginnend mit 1. Januar 2018 wurde die strategische Neuausrichtung
des Landesgefängnisses umgesetzt. Seither werden in erster Linie nur
noch Untersuchungs-, Ausschaffungs- und Auslieferungshaften sowie die
Verbüssung von kurzen Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen im
Landesgefängnis Vaduz vollzogen. Der Vollzug von teilbedingten Strafen
sowie der Entlassungsvollzug werden wenn möglich und einzelfallabhängig in der offenen Strafanstalt Saxerriet gestützt auf eine diesbezüglich
bestehende Kooperationsvereinbarung durchgeführt. Alle übrigen Strafhaften werden gestützt auf den mit Österreich seit 1983 bestehenden
Staatsvertrag betreffend die Übernahme von Häftlingen weiterhin in österreichischen Strafanstalten vollzogen.
Der NPM begrüsst diese strategische Neuausrichtung auch nach dem
ersten Jahr ihrer Umsetzung, da sie nach wie vor eine Verbesserung der
Arbeits- und damit auch der Resozialisierungsmöglichkeiten der Insassen
mit sich bringt, die aufgrund der beschränkten Infrastruktur im Landesgefängnis nicht möglich wäre. Vor allem die Kooperation mit der offenen
Strafanstalt Saxerriet wird positiv bewertet und konnte 2018 bereits in
drei Fällen umgesetzt werden. Darüber hinaus wird, wie auch schon letztes Jahr, empfohlen, bei Verlegungen in ausländische Strafanstalten jedenfalls eine den Gleichheitsgrundsatz wahrende Praxis auszuüben, die
auch eine Rechtsicherheit für die Insassen mit sich bringt. Zudem sollten,
wenn möglich, Verlegungen in nahe gelegene Strafanstalten angestrebt
werden, um den im Einzelfall für die Resozialisierung des Insassen nicht
minder wichtigen Kontakt zu, in Liechtenstein wohnhaften nahen Familienangehörigen bestmöglich zu gewährleisten.