Die Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in psychiatrischen Einrichtungen in einem speziell hierfür eingerichteten Isolationszimmer unter­ gebracht werden. Wenngleich diese Massnahmen in der Regel als bewegungseinschränkende Massnahmen erfasst wurden, lag über den Aufenthalt im Isolationszimmer nicht immer ein detailliertes Protokoll vor, so dass die Beurteilung der Angemessenheit in dieser Hinsicht schwerfiel.129 Erschwert wurde dies durch die Tatsache, dass solche Massnahmen häufig keiner klaren Regelung unterlagen und der Tagesablauf folglich einen informellen Charakter aufwies. So entschied das Pflegepersonal z.B. situativ, wann und ob die Per­ sonen z.B. an die frische Luft gelangen oder einer Beschäftigung nachgehen konnten. Die menschenrechtlichen Vorgaben schreiben in dieser Hinsicht vor, dass Patienten und Patientinnen im Isolationszimmer mindes­ tens eine tägliche, einstündige körperliche Aktivität an der frischen Luft ermöglicht werden sollte.130 Ausserdem sollte bei länger anhal­ tender Isolation die Möglichkeit bestehen, diese stufenweise zu lo­ ckern.131 Der Zugang zu Sport- und Beschäftigungsmöglichkeiten und menschlichem Kontakt, insbesondere zu Familienangehörigen, sollte gefördert bzw. ermöglicht werden.132 • Weitere Massnahmen In Einrichtungen, in denen insbesondere auch ältere, demente Patienten untergebracht werden, stellte die Kommission fest, dass bewegungseinschränkende Massnahmen wie Bettgurte, Zewi-De­ cken und Klingelmatten relativ häufig eingesetzt werden. Diese meist zum Schutz der Patienten ärztlich angeordneten Massnah­ men haben in der Praxis aus Sicht der Sturzprävention durchaus ihre Berechtigung. Umso mehr ist bei deren Anwendung auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu achten und die Massnah­ men nur so lange aufrechtzuerhalten, wie zwingend notwendig. Die von der Kommission überprüfte Dokumentation erwies sich regelmässig als lückenhaft. So war für die Kommission z.B. nicht Vgl. Empfehlungen GEF/ALBA-BE, S. 6. 129 Vgl. CPT/Inf(98)12, Ziff. 37. 130 Vgl. dazu z.B. CPT, Report to the Finnish Government on the visit to Finland carried out by the European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT) from 22 September to 2 October 2014, CPT/Inf (2015) 25, 20 August 2015. 131 Vgl. CPT/Inf(98)12, Ziff. 37. 132 Tätigkeitsbericht NKVF 2016 51

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