Übersicht der im Jahr 2016 von der Kommission abgegebenen Empfehlungen d. Unterbringung von Unbegleiteten Minderjährigen Asylsuchenden (UMAs) –– Die Kommission empfiehlt, der besonderen Verletzlichkeit unbegleiteter Minderjähriger Rechnung zu tragen und UMAs getrennt von Erwachsenen unterzubringen. Zudem haben UMAs Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand. Die Kommission empfiehlt deshalb, ein Konzept für deren Betreu­ ung im EVZ Kreuzlingen zu erarbeiten. e.  Anwendung von Zwangsmitteln –– Die Kommission empfiehlt, im EVZ Kreuzlingen grund­ sätzlich auf den Einsatz von chemischen Reizstoffen gegen­ über gesuchstellenden Personen zu verzichten und zum Schutz der Gesuchstellenden und der Mitarbeitenden, deeskalierende Gesprächstechniken einzusetzen. Sollte sich ein Einsatz in Ausnahmesituationen dennoch als not­ wendig erweisen, ist mindestens darauf zu achten, dass der Einsatz nicht in geschlossenen Räumlichkeiten erfolgt, die gesuchstellende Person danach – so rasch als möglich – durch eine medizinische Fachperson untersucht, der Ein­ satz schnellstmöglich verfügt und in einem Register erfasst wird. –– Die Kommission empfiehlt dem SEM, gestützt auf die relevanten Bestimmungen, entsprechende Regeln für die ­ Anwendung von Zwangsmitteln zu erlassen, welche den internationalen Vorgaben angemessen Rechnung tragen ­ und ersucht das SEM um Einsicht in die Rahmenvereinba­ rung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Securitas AG. –– Die Kommission empfiehlt der Leitung der Anstalten Hin�� delbank, von einer zusätzlichen Fesselung bei anstaltsinter­ nen Verschiebungen, wenn immer möglich, abzusehen. f.  Ausländerrechtliche Administrativhaft –– Die Kommission bekräftigt die Leitung des Flughafenge­ fängnisses Zürich in ihrem Bestreben, die eingeleiteten Mass­ nahmen zur Verbesserung der Bewegungsfreiheit konse­ quent voranzutreiben. Tätigkeitsbericht NKVF 2016 57

Select target paragraph3

Connect to a paragraph
Connect to an entity
Disable highlights
Add to table of contents