Übersicht der im Jahr 2016 von der Kommission abgegebenen Empfehlungen –– Die Kommission empfiehlt, die internen Richtlinien für den Umgang mit Minderjährigen des Flughafengefängnisses Zürich anzupassen und in der Praxis konsequent umzuset­ zen. g. Massnahmenvollzug –– Die Kommission bezeichnet die Verzögerungen, die bei der Erstellung der Pläne für den Massnahmenvollzug ent­ standen sind, als inakzeptabel. Sie empfiehlt den Strafvoll­ zugsbehörden von Curabilis, die Erarbeitung dieser Pläne in Absprache mit der inhaftierten Person zu beschleunigen, und die darin festgelegten Ziele konkreter zu formulieren, damit sie allen Beteiligten, vor allem den Betroffenen, als zweckmässiges Instrument zur Verfügung stehen. –– Die Kommission weist darauf hin, dass eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem Betreuungskonzept und dessen Umsetzung auf institutioneller Ebene besteht. Sie empfiehlt den zuständigen Behörden von Curabilis, die Betreuung der inhaftierten Personen im Massnahmenvollzug zu überden­ ken und der Entwicklung der Beschäftigungsmöglichkeiten höhere Priorität einzuräumen. h. Hochsicherheitshaft –– Die Kommission kritisierte die im Reglement von Bochuz vorgesehene Fluchtgefahr als Rechtfertigungsgrund für die Unterbringung in Einzelhaft. Die Kommission erinnert daran, dass Artikel 78 lit. b StGB diesen Grund nicht ausdrücklich vorsieht. Im Übrigen erinnert sie daran, dass die Massnahme regelmässig, d. h. mindestens alle drei Monate, überprüft werden sollte. Die Kommission empfiehlt den ­zuständigen Behörden, im Reglement die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. –– Die Kommission empfiehlt der einweisenden Behörde ­sicherzustellen, dass die Einweisung in den SV A der Anstal­ ten Hindelbank alle drei Monate überprüft und eine allfällige Verlängerung hinreichend begründet wird. 58 Tätigkeitsbericht NKVF 2016

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