Übersicht der im Jahr 2016 von der Kommission abgegebenen Empfehlungen
Zürich gemäss den gesetzlichen Grundlagen ordentlich zu
verfügen.
–– Sie empfiehlt den Leitungen der Strafanstalten EPO und La
Tuilière sowie des Flughafengefängnisses Zürich, Personen,
bei denen das Risiko einer Selbstgefährdung besteht, in eine
Einrichtung zu verlegen, in der sie angemessen psychiatrisch
behandelt werden können.
k. Medizinische Versorgung
–– Die Kommission vertritt die Haltung, dass Therapiegesprä
che in den Anstalten Hindelbank aus medizinisch-ethischen
Gründen ohne Trennungsdispositiv durchzuführen sind. Sie
begrüsst die teilweise Umsetzung ihrer Empfehlung, regt
aber weitere Bemühungen in dieser Hinsicht an.
–– Die Kommission erinnert die zuständigen Behörden des
Kantons Waadt daran, dass unter dem Gesichtspunkt der
Grundrechte eine Behandlung ohne Zustimmung nur vorge
nommen werden darf, um eine schwere gesundheitliche Be
einträchtigung der Person oder eine schwere Gefährdung
des Lebens oder der Gesundheit Dritter zu verhindern, und
zwar nur dann, wenn keine geeignete, weniger einschnei
dende Massnahme zur Verfügung steht. Ausserdem muss
jede ohne Zustimmung vorgenommene medizinische Be
handlung sorgfältig dokumentiert und in ein Register ein
getragen werden sowie Gegenstand einer Verfügung bilden,
die im Fall eines psychiatrischen Notfalls nachträglich erlas
sen werden muss. Wird in einer Strafanstalt eine medizini
sche Zwangsbehandlung vorgenommen, so muss nach Auf
fassung der Kommission unverzüglich nach der Behandlung
eine Spitaleinweisung zum Zweck der medizinischen Über
wachung erfolgen.
l. Informationen an die inhaftierten Personen
–– Die Kommission empfiehlt der Leitung der Anstalten Hin
delbank, den inhaftierten Personen eine schriftliche Informa
tion über die entsprechenden Rechte und Pflichten in der HSI
abzugeben.
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Tätigkeitsbericht NKVF 2016
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