Die Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in psychiatrischen Einrichtungen einer Klinik untergebracht werden, die in der Nähe des Wohnortes von nahestehenden Personen liegt.27 Für besonders verletzliche Pa­ tienten und Patientinnen sind spezielle Vorkehrungen zu treffen (z.B. Trennung von jugendlichen und erwachsenen Patienten).28 b. Materielle Lebensbedingungen Den Patienten und Patientinnen sollen materielle Lebensbedin­ gungen angeboten werden, welche der Behandlung und dem Wohl­ ergehen förderlich sind, d.h. die Einrichtung soll durch angemessene Gestaltung und Dekoration eine möglichst positive therapeutische Umgebung schaffen.29 Dazu ist vordergründig für genügend Lebens­ raum für jede/n Patienten/in, eine angemessene Beleuchtung, Behei­ zung, Belüftung und für eine adäquate, allgemeine Ausstattung der Einrichtung zu sorgen sowie den hygienischen Erfordernissen eines Krankenhauses Rechnung zu tragen.30 Die Zimmer sollen über eine korrekte Ausstattung verfügen31 und die Patienten und Patientinnen sollen die Möglichkeit haben, die Zimmer mit bestimmten persönli­ chen Gegenständen (z.B. Bücher und Fotos) zu gestalten.32 Zur Wah­ rung ihrer Privatsphäre müssen sich Patienten und Patientinnen jeder­ zeit in ihre Zimmer zurückziehen können und Zugang dazu haben.33 Bei den sanitären Einrichtungen ist im Besonderen darauf zu achten, dass ein gewisses Mass an Privatsphäre möglich ist34 und die Bedürf­ nisse von älteren und/oder behinderten Patienten und Patientinnen sowie von bettlägerigen Personen hinsichtlich ihrer persönlichen Hy­ giene angemessen berücksichtigt werden.35 Schliesslich gilt es, eine individualisierte Bekleidung zu ermöglichen, so dass Patienten nicht ständig die klinikinterne Kleidung bzw. ein Nachthemd oder einen Schlafanzug tragen müssen. Das Essen soll eine angemessene Quali­ tät aufweisen und in ausreichendem Masse vorhanden sein.36 Es entspricht der gängigen Praxis in der modernen Psychiatrie, auf geschlechtergetrennte Abteilungen zu verzichten, um u.a. dem MI Principles, Nr. 7 Ziff. 2. CPT/Inf (98) 12, Ziff. 30. 29 CPT/Inf (98) 12, Ziff. 32. 30 CPT/Inf (98) 12, Ziff. 34. 31 CPT/Inf (98) 12, Ziff. 34. 32 CPT/Inf (98) 12, Ziff. 34. 33 CPT/Inf (98) 12, Ziff. 35. 34 CPT/Inf (98) 12, Ziff. 34. 35 CPT/Inf (98) 12, Ziff. 34. 36 CPT/Inf (98) 12, Ziff. 35. 27 28 32 Tätigkeitsbericht NKVF 2016

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