Die Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in psychiatrischen Einrichtungen
erachtet den Umstand, wonach bei einer beachtlichen Anzahl von
Behandlungen die Unterschrift des die Massnahme autorisieren
den Chefarztes fehlte, als äusserst problematisch. Weiter waren
die Massnahmen meist nur lückenhaft protokolliert, so dass Beginn
und Ende, die Umstände, die Gründe, sowie Hinweise auf allfällig
erlittene Verletzungen gestützt auf die elektronische Dokumenta
tion kaum nachvollzogen werden konnten. Angesichts dieser for
mellen Mängel können Patienten die theoretisch vorhandenen
Beschwerdemöglichkeiten nicht vollumfänglich wahrnehmen und
ausschöpfen.
iii. Bewegungseinschränkende Massnahmen
Die Kommission überprüfte im Lichte der gesetzlichen Bestim
mungen (vgl. oben) u.a. die Angemessenheit sowie die Einhaltung
der formalen Vorgaben der in psychiatrischen Einrichtungen zur
Anwendung kommenden bewegungseinschränkenden Massnah
men. Im Allgemeinen stellte sie in dieser Hinsicht fest, dass bewe
gungseinschränkende Massnahmen, insbesondere in der Form von
mechanischen Fixierungen125 und Isolationen, regelmässig meist
zum Schutz der Patienten und seltener zur Abwendung einer
Gefahr gegenüber Dritten eingesetzt werden.
•
Fixierungen
Aufgrund des damit verbundenen schweren Eingriffs in die Be
wegungsfreiheit der betroffenen Personen haben Fixierungen nur
unter strikter Einhaltung der dafür notwendigen Voraussetzungen
zu erfolgen. In den überprüften Einrichtungen wurden 5- oder
7-Punkt-Fixierungen in der Regel in Kombination mit Behandlun
gen ohne Zustimmung, namentlich zur zwangsweisen Verabrei
chung von Medikamenten, eingesetzt. In seltenen Fällen wurden
sie zum Schutz des Patienten oder des Personals über längere Zeit
aufrechterhalten. In Einzelfällen liessen sich der vorhandenen
Dokumentation jedoch mehrtägige Fixierungen entnehmen. Ver
einzelt befanden sich darunter auch als bedenklich einzustufende
Fälle, in denen solche Massnahmen über mehrere Wochen z.T.
mehrfach eingesetzt werden mussten.
Zewi-Decken, Bettgurte, Niederflurbetten, Klingelmatten, Softgurte, 5- und 7-Punkt-Fixierungen.
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Tätigkeitsbericht NKVF 2016
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