Übersicht der im Jahr 2016 von der Kommission abgegebenen Empfehlungen
d. Unterbringung von Unbegleiteten Minderjährigen Asylsuchenden (UMAs)
–– Die Kommission empfiehlt, der besonderen Verletzlichkeit
unbegleiteter Minderjähriger Rechnung zu tragen und UMAs
getrennt von Erwachsenen unterzubringen. Zudem haben
UMAs Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand. Die
Kommission empfiehlt deshalb, ein Konzept für deren Betreu
ung im EVZ Kreuzlingen zu erarbeiten.
e. Anwendung von Zwangsmitteln
–– Die Kommission empfiehlt, im EVZ Kreuzlingen grund
sätzlich auf den Einsatz von chemischen Reizstoffen gegen
über gesuchstellenden Personen zu verzichten und zum
Schutz der Gesuchstellenden und der Mitarbeitenden,
deeskalierende Gesprächstechniken einzusetzen. Sollte
sich ein Einsatz in Ausnahmesituationen dennoch als not
wendig erweisen, ist mindestens darauf zu achten, dass der
Einsatz nicht in geschlossenen Räumlichkeiten erfolgt, die
gesuchstellende Person danach – so rasch als möglich –
durch eine medizinische Fachperson untersucht, der Ein
satz schnellstmöglich verfügt und in einem Register erfasst
wird.
–– Die Kommission empfiehlt dem SEM, gestützt auf die
relevanten Bestimmungen, entsprechende Regeln für die
Anwendung von Zwangsmitteln zu erlassen, welche den
internationalen Vorgaben angemessen Rechnung tragen
und ersucht das SEM um Einsicht in die Rahmenvereinba
rung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und
der Securitas AG.
–– Die Kommission empfiehlt der Leitung der Anstalten Hin��
delbank, von einer zusätzlichen Fesselung bei anstaltsinter
nen Verschiebungen, wenn immer möglich, abzusehen.
f. Ausländerrechtliche Administrativhaft
–– Die Kommission bekräftigt die Leitung des Flughafenge
fängnisses Zürich in ihrem Bestreben, die eingeleiteten Mass
nahmen zur Verbesserung der Bewegungsfreiheit konse
quent voranzutreiben.
Tätigkeitsbericht NKVF 2016
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