Vorwort des Präsidenten
Umso erstaunlicher ist, wie der Bundesrat ebenfalls festhält,
dass das Thema während Jahrzehnten in einer breiteren Öffent
lichkeit kaum Beachtung fand, und die Opfer mit ihrem Leid und
ihren Anliegen weitgehend sich selbst überlassen blieben.
Was hat die Aufarbeitung des Schicksals dieser Opfer von
staatlicher Repression mit der Nationalen Kommission zur Verhü
tung der Folter zu tun? Und welche Lehren hätten wir daraus zu
ziehen? Um mit der zweiten Frage zu beginnen: Die Geschichte
hat immer wieder gezeigt, dass Verhaltensweisen, die von späte
ren Generationen als inhuman, schändlich und nicht nachvollzieh
bar gebrandmarkt worden sind, von den in dieser Zeit Verant
wortlichen und einer grossen Mehrheit der Gesellschaft als
akzeptabel oder normal empfunden wurde. Die weitere Frage, die
wir uns daher stellen sollten: Welche unserer heutigen Verhaltens
weisen werden künftige Generationen als ebenso brutal und un
verständlich einstufen? Welches sind unsere blinden Flecken im
Umgang mit Betroffenen von administrativen oder strafrechtli
chen Massnahmen? Und damit möchte ich zur ersten Frage kom
men, zur Rolle der NKVF: Eine solche Kommission kann nicht ga
rantieren, dass heutiges Verhalten vor der Geschichte standhalten
wird. Die NKVF hat den Auftrag, Menschen, denen die Freiheit
entzogen ist, vor Misshandlung zu schützen und deren Behand
lung zu verbessern. Dabei muss sie, um Fehlentwicklungen erken
nen zu können, dort besonders genau hinschauen, wo Menschen
besonders stark leiden, und eine entsprechende Sensibilität auf
bringen. Weil keine Gesellschaft, auch die unsere nicht, vor unnö
tiger Grausamkeit gefeit ist, sind als Bezugsrahmen unserer Arbeit
nicht nur nationale Normen und Standards zu Grunde zu legen,
sondern auf die universell gültigen Menschenrechte und die Emp
fehlungen der Menschenrechtsorgane abzustellen. Nur so kön
nen wir das Risiko minimieren, späteren Generationen Wieder
gutmachungsaufgaben aufzubürden.
Die NKVF hat sich in den letzten Jahren schwerpunktmässig
mit den besonders Schwachen in Institutionen mit freiheitsbe
schränkenden oder -entziehenden Massnahmen befasst, darunter
etwa mit Jugendlichen oder psychisch Kranken, sei es in Instituti
onen des Freiheitsentzuges oder in Kliniken. Diese Arbeit ist nicht
einfach, da mitunter etablierte bzw. breit akzeptierte Standards
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Tätigkeitsbericht NKVF 2016