Die ersten 48 Stunden
Tatsache, dass eine solche Kontaktaufnahme dann auch nicht privat bezahlt werden
müsste, wurde als wichtiger Schritt betont, um die Hemmschwelle der Nutzung möglichst weit zu senken („wäre ein ganz normaler Anruf“).
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Rechtzeitige Bereitstellung für die polizeiliche Vernehmung
„Aber wenn man – und das ist die Problematik – sagt, man fängt in seiner
Lieblingsliste an zu suchen und dann ist der nicht frei und dann ist der nächste und
der nächste nicht frei. Wir haben einmal 48 Stunden Grenze und die können wir
nicht ausreizen ohne Grund, wir müssen schauen, dass bei einer Haftsache jetzt
zum Beispiel so schnell als möglich die persönliche Freiheit wiederhergestellt wird
und dann ist die Frage, ich kann jetzt nicht sagen, ich ruf den jetzt nicht an, weil der
ein schlechter Dolmetsch ist.“
– Polizist im Rahmen der Fokusgruppendiskussion 2
Die Polizei verfügt über interne Listen, auf Basis derer die zuständigen PolizistInnen
sich selbst auf die Suche nach einem verfügbaren Dolmetsch machen (siehe B.1.4.
für die Qualitätserfordernisse der DolmetscherInnen auf diesen Listen). Die Suche
nach qualifizierten DolmetscherInnen, um die Vernehmung rechtzeitig durchführen
zu können, stellt PolizistInnen teilweise vor Herausforderungen. In den Bundesländern Niederösterreich, Steiermark und Wien wurde betont, dass die Verfügbarkeit
von qualifizierten DolmetscherInnen stark von Sprachen abhängig sei: Russisch,
Bosnisch, Kroatisch, Serbisch wurden etwa als Beispiele für Sprachen genannt, für
die genügend qualifizierte Personen zur Verfügung stehen. Große Herausforderungen gibt es mit Chinesisch, Dari, Paschtu, Arabisch, Georgisch, Somali und einer
Vielzahl weniger gängiger Sprachen, z. B. afrikanischen oder indischen Sprachen.19
Im Falle von sehr seltenen Sprachen muss sich die Polizei auch auf die Suche nach
DolmetscherInnen begeben, die nicht auf der Liste zu finden sind – in einigen Fällen
ist sogar die Anreise aus Deutschland nötig. Der Mangel an DolmetscherInnen bedeutet auch, dass es durchaus einige Stunden dauern kann, bis der/die Dolmetsch
da ist, v. a. wenn die Vernehmung abseits der Hauptstädte durchzuführen ist.
Die Verfügbarkeit von qualifizierten DolmetscherInnen scheint abgesehen von Sprachen zusätzlich auch vom Deliktsbereich abhängig zu sein: Für den Bereich Leib
und Leben im LKA wurde betont, dass immer mit denselben Dolmetsch zusammengearbeitet werde – generell wurde das Vertrauen in die DolmetscherInnen von Seiten der Polizei als essentiell betont. Da der Deliktbereich interessant sei und stets
mit denselben Personen zusammengearbeitet werde, sei zumeist relativ schnell
jemand verfügbar. In den Polizeidienststellen gibt es eine solche kontinuierlich Zusammenarbeit jedoch nicht und die Suche könne sich als durchaus schwierig und
zeitaufwändig gestalten, v. a. weil es für seltenere Sprachen auch keine Erfahrungswerte mit Personen auf der Liste gebe und „auf gut Glück“ eine Person ausgewählt
19 Für die Steiermark gibt es z. B. eine Georgisch-Dolmetscherin, die nicht gerichtlich beeidet ist. Für Somali gibt es zwei
DolmetscherInnen.
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