Die ersten 48 Stunden Tatsache, dass eine solche Kontaktaufnahme dann auch nicht privat bezahlt werden müsste, wurde als wichtiger Schritt betont, um die Hemmschwelle der Nutzung möglichst weit zu senken („wäre ein ganz normaler Anruf“). »» Rechtzeitige Bereitstellung für die polizeiliche Vernehmung „Aber wenn man – und das ist die Problematik – sagt, man fängt in seiner Lieblingsliste an zu suchen und dann ist der nicht frei und dann ist der nächste und der nächste nicht frei. Wir haben einmal 48 Stunden Grenze und die können wir nicht ausreizen ohne Grund, wir müssen schauen, dass bei einer Haftsache jetzt zum Beispiel so schnell als möglich die persönliche Freiheit wiederhergestellt wird und dann ist die Frage, ich kann jetzt nicht sagen, ich ruf den jetzt nicht an, weil der ein schlechter Dolmetsch ist.“ – Polizist im Rahmen der Fokusgruppendiskussion 2 Die Polizei verfügt über interne Listen, auf Basis derer die zuständigen PolizistInnen sich selbst auf die Suche nach einem verfügbaren Dolmetsch machen (siehe B.1.4. für die Qualitätserfordernisse der DolmetscherInnen auf diesen Listen). Die Suche nach qualifizierten DolmetscherInnen, um die Vernehmung rechtzeitig durchführen zu können, stellt PolizistInnen teilweise vor Herausforderungen. In den Bundesländern Niederösterreich, Steiermark und Wien wurde betont, dass die Verfügbarkeit von qualifizierten DolmetscherInnen stark von Sprachen abhängig sei: Russisch, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch wurden etwa als Beispiele für Sprachen genannt, für die genügend qualifizierte Personen zur Verfügung stehen. Große Herausforderungen gibt es mit Chinesisch, Dari, Paschtu, Arabisch, Georgisch, Somali und einer Vielzahl weniger gängiger Sprachen, z. B. afrikanischen oder indischen Sprachen.19 Im Falle von sehr seltenen Sprachen muss sich die Polizei auch auf die Suche nach DolmetscherInnen begeben, die nicht auf der Liste zu finden sind – in einigen Fällen ist sogar die Anreise aus Deutschland nötig. Der Mangel an DolmetscherInnen bedeutet auch, dass es durchaus einige Stunden dauern kann, bis der/die Dolmetsch da ist, v. a. wenn die Vernehmung abseits der Hauptstädte durchzuführen ist. Die Verfügbarkeit von qualifizierten DolmetscherInnen scheint abgesehen von Sprachen zusätzlich auch vom Deliktsbereich abhängig zu sein: Für den Bereich Leib und Leben im LKA wurde betont, dass immer mit denselben Dolmetsch zusammengearbeitet werde – generell wurde das Vertrauen in die DolmetscherInnen von Seiten der Polizei als essentiell betont. Da der Deliktbereich interessant sei und stets mit denselben Personen zusammengearbeitet werde, sei zumeist relativ schnell jemand verfügbar. In den Polizeidienststellen gibt es eine solche kontinuierlich Zusammenarbeit jedoch nicht und die Suche könne sich als durchaus schwierig und zeitaufwändig gestalten, v. a. weil es für seltenere Sprachen auch keine Erfahrungswerte mit Personen auf der Liste gebe und „auf gut Glück“ eine Person ausgewählt 19 Für die Steiermark gibt es z. B. eine Georgisch-Dolmetscherin, die nicht gerichtlich beeidet ist. Für Somali gibt es zwei DolmetscherInnen. 19

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