Die ersten 48 Stunden einfachere und kürzere Sätze. Positiv hervorzuheben ist ebenfalls die Tatsache, dass das Informationsblatt für Festgenommene in 47 Sprachen existiert, das Informationsblatt für den Rechtsanwaltlichen Journaldienst in immerhin 23 Sprachen. In der Richtlinie wird in Art 3 Abs 2 festgelegt, dass besondere Bedürfnisse schutzbedürftiger Verdächtiger oder schutzbedürftiger beschuldigter Personen bei der Rechtsbelehrung berücksichtigt werden sollen. In § 50 Abs 2 StPO ist zwar geregelt, dass „besondere persönliche Bedürfnisse“ bei der Rechtsbelehrung zu berücksichtigen sind, wobei eine etwaige Schutzbedürftigkeit zumindest explizit nicht erwähnt wird, was möglicherweise auch ein Grund für mangelndes Verständnis bzw. Sensibilisierung unter PolizistInnen ist. Sowohl das Informationsblatt für Festgenommene als auch das Informationsblatt für den Rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst enthalten teilweise komplexe Formulierungen, die für Beschuldigte, insbesondere in der Stresssituation einer Festnahme, nicht einfach zu verstehen sind. Hinsichtlich des Rechts auf Akteneinsicht fällt auf, dass dieses im Informationsblatt für Festgenommene nicht enthalten ist. Keine klare Formulierung ist auch hinsichtlich der Möglichkeit des Zugangs zu einem kostenlosen Rechtsbeistand während des Ermittlungsverfahrens, über das Erstgespräch hinaus, enthalten. Trotz kürzerer Belehrung und einfacherer Sprache in der mündlichen Belehrung, wird diese oftmals so durchgeführt, dass formell zwar alle Anforderungen erfüllt sind, d. h. dass die Belehrung vollständig dargebracht und unterschrieben wurde – die Art und Weise der Durchführung jedoch nicht dazu geeignet ist, von Beschuldigten vollständig verstanden werden zu können. Ebenfalls berichtet wurde von Fällen, in denen die Belehrung bewusst unterminiert wurde. Daraus ergeben sich die folgenden Empfehlungen: Grundsätzlicher Evaluierungsbedarf • Durchgeführte Rechtbelehrungen sollten dringend evaluiert werden, um zu überprüfen, ob sie tatsächlich von den Beschuldigten verstanden werden. Das Verstehen der Belehrung stellt eine Grundvoraussetzung dafür dar, dass Beschuldigte Rechtsmittel gegen ihre Verhaftung ergreifen können. Gemeinsam mit ExpertInnen für Leichte Sprache könnten in Folge einfachere Texte z. B. für das Informationsblatt für Festgenommene, sowie für den Rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst erstellt werden, die besser verstanden werden. Auch „good practices“ aus anderen Ländern sollten für diesen Prozess berücksichtigt werden. Weiterführende Diskussion und Ausarbeitung von konkreten Umsetzungsschritten unter Einbeziehung von ExpertInnen • Ebenso sollte gemeinsam mit ExpertInnen und auf Basis bereits bestehender Praktiken in anderen Ländern überlegt werden, ob gemeinsam mit Informationsblättern z. B. Videos in den wichtigsten Sprachen erstellt werden, die einfach die wichtigsten Rechte für Festgenommene erklären. Diese sollten in Anbetracht der Tatsache, dass viele Personen Schwierig- 68

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