Die ersten 48 Stunden ANNEX Glossar – Das österreichische Strafverfahren im Überblick Beginn und Ablauf des Strafverfahrens Das Strafverfahren beginnt mit der Aufnahme der Ermittlungen, sobald die Kriminalpolizei oder die StA gegen eine bekannte oder unbekannte Person zur Aufklärung des Verdachts einer Straftat ermitteln, d. h. zumindest ein Anfangsverdacht vorliegt. Das Ermittlungsverfahren kann die Ladung, die Festnahme und Anhaltung sowie die Vernehmung umfassen und endet mit der Einstellung, der diversionellen Erledigung oder der Anklage. Das im Fall der Anklage folgende Hauptverfahren umfasst die Zeitspanne zwischen der Anklage über die Hauptverhandlung bis hin zum Urteil. Die Richtlinien umfassen aber auch etwaige Rechtsmittelverfahren bis zu dem rechtskräftigen Urteil. Auf den sich ggf. anschließenden Strafvollzug finden die Richtlinien jedoch keine Anwendung. Ab dem Zeitpunkt eines Anfangsverdachts gibt es unterschiedliche Möglichkeiten des Ablaufs für ein Strafverfahren: Wird die Person festgenommen, erstreckt sich der Polizeigewahrsam auf den Zeitraum zwischen der Festnahme und der Einlieferung in die Justizanstalt. Das Projekt fokussiert insbesondere auf den Teilabschnitt ab der Festnahme als Beginn der Freiheitsentziehung über die Anhaltung als Aufrechterhaltung dieses Zustands bis zur Einlieferung in die Justizanstalt, insbesondere umfasst ist auch die polizeiliche Vernehmung. Es ist jedoch genauso gut möglich, dass es nach dem Anfangsverdacht „nur“ zu einer Ladung zur polizeilichen Vernehmung kommt und die Person nicht angehalten wird. In diesem Fall befindet sich der/die Beschuldigte nur für die Dauer der Vernehmung bei der Polizei. Wenn auch nicht im Fokus, so wird ebenfalls punktuell auf diese Szenarien eingegangen, wenn der/die Beschuldigte nicht angehalten und z. B. zur Vernehmung geladen wird. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 510.536 Anzeigen erstattet, dabei handelt es sich zu 60,9 Prozent um inländische und zu 39,1 Prozent um fremde Tatverdächtige.273 In absoluten Zahlen macht dies 164.818 inländische Beschuldigte und 105.812 fremde Beschuldigte. Dabei ist die Anzahl der inländischen Tatverdächtigen an der Gesamtkriminalität gegenüber dem Vorjahr 2016 um 0,1 Prozent gestiegen, jene der frem- 273 Bundesministerium für Inneres (2017): Sicherheit 2017, Kriminalitätsentwicklung in Österreich, https://bundeskriminalamt.at/501/files/ PKS_17_Broschuere_Web.pdf , S 8 ff, S 20 ff. 121

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