Die ersten 48 Stunden petenzen im Sinne eines Exzesses gekommen ist. Das sind Maßnahmen, die keine Deckung in der StPO finden. Die Modalitäten und näheren Umstände wiederum sind nicht selbstständig bekämpfbare Maßnahmen.315 Demnach wurde beispielsweise die Unterlassung der Übermittlung von Unterlagen durch die Organe der Polizei, die zwar eine Verletzung von subjektiven Verfahrensrechten darstellt, nicht als taugliche Beschwerde erachtet.316 Dafür ist ein „positives Tun“ erforderlich, keine schlichte „Untätigkeit“. Eine solche kann nicht Gegenstand einer Maßnahmenbeschwerde sein, selbst wenn auf dieses Verhalten, weil es zur Realisierung eines im Gesetz eingeräumten Rechts unerlässlich ist, ein Anspruch besteht.317 Fehler im Ermittlungsverfahren, die mit einer Nichteinhaltung der prozessualen Rechte (z. B. Recht auf Information etc.) einhergehen, sind im Hauptverfahren zu rügen. Werden Beweismittel (insbes. polizeiliche Protokolle), die unter Missachtung der prozessualen Rechte zustande gekommen sind, trotz begründeten Widerspruchs verlesen, kann gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde erhoben werden, wenn sich die Verlesung nachteilig auf die Entscheidung ausgewirkt hat.318 Nichtigkeitsbeschwerde Die Nichtigkeitsbeschwerde richtet sich gegen Urteile des Schöffen- oder Geschworenengerichts. Umfasst sind Verstöße gegen materielles Recht und Verfahrensfehler. § 281 Z 2 StPO betrifft Fehler im Ermittlungsverfahren. Der Nichtigkeitsgrund besteht, wenn ein darüber angefertigtes Protokoll oder ein anderes amtliches Schriftstück trotz Widerspruchs des Beschwerdeführers/der Beschwerdeführerin in der Hauptverhandlung verlesen wurde. Folglich besteht eine Rügepflicht.319 Wie der Widerspruch zu erfolgen hat, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nach der Rechtsprechung muss dieser unmissverständlich, ausdrücklich und vor der beabsichtigten Verlesung sein. Auch ein Widerspruch vor der Hauptverhandlung genügt. Widerspricht der/die BeschwerdeführerIn der Verlesung eines derartigen Schriftstücks, führt alles, was nach dem Widerspruch verlesen wird, zur Nichtigkeit des Verfahrens. Zur Sanierung bedarf es der Neudurchführung der Hauptverhandlung.320 Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei § 281 Abs 1 Z 2 StPO um einen relativen Nichtigkeitsgrund handelt (vgl. §§ 281 Abs 3, 345 Abs 4 StPO). Dies bedeutet, dass aufgrund ausdrücklicher Anordnung des Gesetzgebers stets zu prüfen ist, ob sich die Verstöße nachteilig auf die Entscheidung ausgewirkt haben.321 Zudem werden an deren Geltendmachung zum Nachteil des/der Angeklagten erheblich höhere Anforderungen gestellt. So muss der Einfluss des Mangels auf die Entscheidung tat- 315 316 317 318 319 VwGH 01.03.2012, AW 2012/07/0014. Tirol LVwG-2016/23/1963-7. Verwaltungsgericht Wien VGW-102/076/4798/2017-2, VGH ZI 99/01/0427. Vgl. § 281 Z 2 StPO. Von Z 2 sind solche Akte umfasst, die das Gesetz ausdrücklich als nichtig bezeichnet (z. B. in den §§ 44 Abs 1, 45 Abs 2, 112 Abs 2, 126 Abs 4, 155 StPO). Nötig ist also die Verletzung solcher Verfahrensbestimmungen des Vorverfahrens, die im Gesetz ausdrücklich mit Nichtigkeit bedroht sind. Möglich ist auch eine Nichtigkeitsbedrohung in anderen Gesetzen. Ratz in Fuchs/Ratz, WK-StPO (217. Lfg), § 281 Rz. 173. 320 Ratz in Fuchs/Ratz, WK-StPO (217. Lfg) § 281 Rz 191. 321 Ebd., Rz 77. 132

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