Die ersten 48 Stunden
petenzen im Sinne eines Exzesses gekommen ist. Das sind Maßnahmen, die keine
Deckung in der StPO finden. Die Modalitäten und näheren Umstände wiederum sind
nicht selbstständig bekämpfbare Maßnahmen.315 Demnach wurde beispielsweise
die Unterlassung der Übermittlung von Unterlagen durch die Organe der Polizei, die
zwar eine Verletzung von subjektiven Verfahrensrechten darstellt, nicht als taugliche
Beschwerde erachtet.316 Dafür ist ein „positives Tun“ erforderlich, keine schlichte
„Untätigkeit“. Eine solche kann nicht Gegenstand einer Maßnahmenbeschwerde
sein, selbst wenn auf dieses Verhalten, weil es zur Realisierung eines im Gesetz
eingeräumten Rechts unerlässlich ist, ein Anspruch besteht.317
Fehler im Ermittlungsverfahren, die mit einer Nichteinhaltung der prozessualen
Rechte (z. B. Recht auf Information etc.) einhergehen, sind im Hauptverfahren zu
rügen. Werden Beweismittel (insbes. polizeiliche Protokolle), die unter Missachtung der prozessualen Rechte zustande gekommen sind, trotz begründeten Widerspruchs verlesen, kann gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde erhoben werden,
wenn sich die Verlesung nachteilig auf die Entscheidung ausgewirkt hat.318
Nichtigkeitsbeschwerde
Die Nichtigkeitsbeschwerde richtet sich gegen Urteile des Schöffen- oder Geschworenengerichts. Umfasst sind Verstöße gegen materielles Recht und Verfahrensfehler. § 281 Z 2 StPO betrifft Fehler im Ermittlungsverfahren. Der Nichtigkeitsgrund
besteht, wenn ein darüber angefertigtes Protokoll oder ein anderes amtliches
Schriftstück trotz Widerspruchs des Beschwerdeführers/der Beschwerdeführerin in
der Hauptverhandlung verlesen wurde. Folglich besteht eine Rügepflicht.319 Wie der
Widerspruch zu erfolgen hat, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nach der Rechtsprechung muss dieser unmissverständlich, ausdrücklich und vor der beabsichtigten Verlesung sein. Auch ein Widerspruch vor der Hauptverhandlung genügt. Widerspricht der/die BeschwerdeführerIn der Verlesung eines derartigen Schriftstücks,
führt alles, was nach dem Widerspruch verlesen wird, zur Nichtigkeit des Verfahrens. Zur Sanierung bedarf es der Neudurchführung der Hauptverhandlung.320
Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei § 281 Abs 1 Z 2 StPO um einen relativen
Nichtigkeitsgrund handelt (vgl. §§ 281 Abs 3, 345 Abs 4 StPO). Dies bedeutet, dass
aufgrund ausdrücklicher Anordnung des Gesetzgebers stets zu prüfen ist, ob sich
die Verstöße nachteilig auf die Entscheidung ausgewirkt haben.321 Zudem werden
an deren Geltendmachung zum Nachteil des/der Angeklagten erheblich höhere Anforderungen gestellt. So muss der Einfluss des Mangels auf die Entscheidung tat-
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VwGH 01.03.2012, AW 2012/07/0014.
Tirol LVwG-2016/23/1963-7.
Verwaltungsgericht Wien VGW-102/076/4798/2017-2, VGH ZI 99/01/0427.
Vgl. § 281 Z 2 StPO.
Von Z 2 sind solche Akte umfasst, die das Gesetz ausdrücklich als nichtig bezeichnet (z. B. in den §§ 44 Abs 1, 45 Abs 2, 112 Abs 2, 126
Abs 4, 155 StPO). Nötig ist also die Verletzung solcher Verfahrensbestimmungen des Vorverfahrens, die im Gesetz ausdrücklich mit
Nichtigkeit bedroht sind. Möglich ist auch eine Nichtigkeitsbedrohung in anderen Gesetzen. Ratz in Fuchs/Ratz, WK-StPO (217. Lfg),
§ 281 Rz. 173.
320 Ratz in Fuchs/Ratz, WK-StPO (217. Lfg) § 281 Rz 191.
321 Ebd., Rz 77.
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