Die ersten 48 Stunden BMVRDJ in Ausarbeitung befindet. Grundsätzlich kommen die Bestimmungen der StPO sinngemäß zur Anwendung. 1.8. Schlussfolgerungen und Empfehlungen: Das Recht auf Dolmetsch und Übersetzung Die unverzügliche Bereitstellung von kompetenten DolmetscherInnen stellt PolizistInnen derzeit durchaus vor Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich stark nachgefragter oder besonders seltener Sprachen. Der Herausforderung von teilweise unterschiedlichen Listen (für BFA und LPD), auf denen sich unterschiedliche DolmetscherInnen befinden begegnete das BM.I bereits mit der Erstellung einer einzigen vom BM.I verwalteten Liste. Im Moment werden viele Ressourcen von PolizistInnen darauf verwendet, rasch eine/n DolmetscherIn zu finden, indem eine Liste „durchtelefoniert“ wird. Es befinden sich zudem viele DolmetscherInnen auf der aktuellen Liste, die den Qualitätsstandards für ein faires Verfahren nicht genügen. Dies bedeutet, dass PolizistInnen sich oftmals nicht auf die Kompetenz dieser sich auf den Listen befindlichen DolmetscherInnen verlassen können. Weiters wird PolizistInnen damit die Bürde auferlegt, bereits beim Anruf oder zum Beginn der Einvernahme zu prüfen, ob der/die DolmetscherIn ausreichend qualifiziert ist, d. h. zumindest Deutsch und die weitere Sprache gut genug beherrscht. DolmetscherInnen selbst beklagen die geringe Bezahlung und dass größtenteils unbeeidete KollegInnen von der Polizei hinzugezogen werden. In Österreich gibt es mit Video-Dolmetschsystemen im Bereich der Polizei bereits erste, positive Erfahrungswerte. Auf Basis dessen ergeben sich u. a. folgende Empfehlungen: Grundsätzlicher Evaluierungsbedarf • Es erschiene auf Basis der Erkenntnisse grundsätzlich sinnvoll, dass unter Einbeziehung von ExpertInnen, wie etwa dem ÖVGD, bestehende Prozesse weiter evaluiert werden, mit dem Ziel, zum Vorteil aller Beteiligter, qualitativ hochwertige DolmetscherInnenleistungen im Ermittlungsverfahren zu garantieren. Insbesondere eine etwaige Verwendung von Handy-Apps bzw. modernen Technologien für Erstabklärungen bzw. darüber hinaus, sollte bei einer solchen Evaluierung berücksichtigt werden. Weiters sollte dabei auch auf „good practices“ aus anderen Ländern zurückgegriffen werden. Weiterführende Diskussion und Ausarbeitung von konkreten Umsetzungsschritten unter Einbeziehung von ExpertInnen • ExpertInnen sollten in die dzt. Reformbestrebungen des BM.I eingebunden werden, um sicherzustellen, dass sich nur DolmetscherInnen im BM.I Register befinden, die transparenten Qualitätsstandards (in Bezug auf sprachliche, kulturelle und fachliche Kompetenz) genügen. Die vom BM.I diesbezüglich neu entwickelten Kriterien sollten offen gelegt, unter Ein- 43

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