deskreis war er als Omar bekannt.
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Binalshibh wuchs im Jemen auf und besuchte dort die Schule. Anschlieÿend
arbeitete er als Schreiber bei der Bank of Yemen. 1995 reiste Binalshibh erstmals in die Bundesrepublik Deutschland ein. Er stellte hier unter falscher
Identität einen Asylantrag, der nach erfolgloser Anfechtungsklage am 1.1.1998
rechtskräftig abgelehnt wurde. Zu seiner Identität hatte Binalshibh bei seiner Ersteinreise 1995 angegeben, dass sein Name Ramzi Mohamed Abdellah
Omar laute, er am 16. September 1973 in Khartoum im Sudan geboren und
sudanesischer Staatsangehöriger sei. Nach rechtskräftiger Ablehnung seines Asylantrages war Binalshibh seit dem 28. Februar 1998 vollziehbar ausreisepichtig.
Er reiste jedoch nicht aus, sondern wechselte seine Identität und lebte weiter
in der Bundesrepublik Deutschland unter seiner richtigen Identität als Ramzi
Mohammed A..lah Binalshibh beziehungsweise in anderer Schreibweise Bin Al
Sheiba aus dem Jemen. Unter dieser zutreenden Identität beantragte Binalshibh im Dezember 1997 ein Visum und eine Aufenthaltsgenehmigung für die
Bundesrepublik Deutschland, wobei er in dem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung angab, erst am 2. Dezember 1997 in die Bundesrepublik
Deutschland eingereist zu sein.
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In der Folgezeit versuchte Binalshibh in der Bundesrepublik Deutschland den
Status eines Studenten zu erlangen, was ihm jedoch nicht gelang. Bekannten
erzählte er, Politikwissenschaft studieren zu wollen. Tatsächlich erwarb er nie die
hierfür notwendigen Qualikationen. In seinem Antrag vom 8. Dezember 1997
auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland gab er an, hier ein Studium durchführen zu wollen und fügte zum Beleg
für eine Deckung der Kosten seines Lebensunterhaltes eine auf den 20. Oktober
1997 datierte Bescheinigung des Inhabers eines Importund ExportGroÿhandels
in Firma S... vor, wonach ihm dieses Unternehmen das Studium mit monatlich
950,DM nanzierte. Dabei handelte es sich jedoch lediglich um eine Gefälligkeitsbescheinigung des Inhabers. Tatsächlich war die Finanzierung eines Studienaufenthaltes für Binalshibh nicht beabsichtigt und wurde auch nicht durchgeführt.
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Bereits vor seiner oziellen Einreise meldete Binalshibh sich am 3. Januar 1997
für einen Deutschkursus in Hamburg an. Nach seiner oziellen Einreise bewarb
er sich für einen Platz am Studienkolleg Hamburg. Seine Bewerbung wurde
jedoch mit Schreiben vom 17. Dezember 1997 abgelehnt, weil er die Aufnahmeprüfung nicht bestanden und somit ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
nicht nachgewiesen hatte. In dieser Zeit bewarb er sich ebenfalls um Aufnahme
am Studienkolleg Halle-W..berg. Den für den 3. März 1998 angesetzten Aufnahmetest für dieses Studienkolleg schrieb er jedoch nicht mit. Am Studienkolleg
Münster hatte Binalshibh sich bereits am 12. September 1997 ebenfalls beworben. An dem hier auf den 17. Januar 1998 angesetzten Sprachtest nahm er zwar
teil, el jedoch durch. Zwei weitere Termine für die Wiederholung dieses Tests
am 8. August 1998 sowie am 9. Januar 1999 nahm Binalshibh nicht wahr. In
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