worden. Die Zeugin K.. hat ausgesagt, ihre ehemalige Mitarbeiterin D.. habe ihr nach den Anschlägen vom 11. September 2001 auch über Äuÿerungen Al Shehhis mit Bezug auf Amerika berichtet. Sie hat erinnert, dass Al Shehhi sinngemäÿ gesagt haben soll, dass die Zeugin D.. noch von ihm hören werde und in New York etwas passieren werde. Einschränkend hat die Zeugin K.. ausgeführt, den Bericht der Zeugin D.. nicht mehr genau zu erinnern. Zu ihrem an ihre Vorgesetzten abgegebenen Bericht hat die Zeugin K.. ausgesagt, sie habe an den Kanzler der Universität Hamburg geschrieben, weil sie der Meinung gewesen sei, dass anderen Stellen Mitteilung gemacht werden müsse. Sie habe sich dabei an diejenigen Tatsachen gehalten, die für sie greifbar gewesen seien. Ein aufbrausendes Verhalten von Bibliotheksnutzern komme insbesondere in Examenszeiten häug vor und sei von ihr deshalb dabei nicht mitgeteilt worden. Durch diese Angaben der Zeugin K.. wird plausibel erklärt, warum in dem in der Hauptverhandlung verlesenen Schreiben der Zeugin K.. an den Kanzler der Universität Hamburg von der antiamerikanischen Beschimpfung Al Shehhis vom Sommer 1999 nicht die Rede ist. 515 Schlieÿlich ergeben sich Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben der Zeugin D.. auch nicht daraus, dass die Zeugin das Gröÿenverhältnis zwischen Al Shehhi, Atta und Jarrah jedenfalls teilweise nicht zutreend eingeschätzt und angegeben hat. Die Zeugin D.. hat alle drei als Bibliotheksgäste erkannt und identiziert. Ihre Beschreibung passt mit den Beschreibungen anderer Zeugen, die engeren Kontakt zu Atta, Al Shehhi und/oder Jarrah hatten, stimmig überein. Die Zeugin D.. hat etwa angegeben, dass Jarrah der Kleidung und dem Verhalten nach einen modernen und umgänglicheren Eindruck gemacht habe als die anderen. Das entspricht den Angaben zahlreicher Zeugen aus dem näheren Bekanntenkreis dieser drei Personen, wie insbesondere den Angaben der Zeugen N.. und M.., die alle drei gut gekannt haben. Dieser Eindruck wird auch bestätigt durch die Angaben zahlreicher Zeugen, die jeweils nur einen der drei genannten Attentäter gekannt haben, wie insbesondere durch die Angaben des Zeugen A. J. und der Zeugin S.. zur Person Jarrahs sowie der Zeugen H.. und W.. zur Person Attas und des Zeugen A.. zur Person Al Shehhis. 516 Zu den Körpergröÿen Attas, Al Shehhis und Jarrahs hat die Zeugin D.. allerdings angegeben, dass sie Al Shehhi im Verhältnis zu dem ihrer Annahme nach 1,80 m groÿen Zeugen J.. als vielleicht gleich groÿ, vielleicht auch als kleiner, jedenfalls als nicht gröÿer einschätze. Im Verhältnis zu Atta sei Al Shehhi kleiner und ein bisschen untersetzt gewesen. Jarrahs Körpergröÿe schätze sie auf zwischen 1,75 und 1,80 m. Er sei wahrscheinlich eher kleiner als der Zeuge J... Al Shehhi sei von den drei Attentätern der kleinste gewesen und Atta der gröÿte, während Jarrah wohl in der Mitte zwischen beiden gelegen habe. Zu Atta hat die Zeugin ihre Schätzung dahingehend konkretisiert, dass sie angegeben hat, er habe den gröÿten Eindruck gemacht. Tatsächlich ist nach in der Hauptverhandlung verlesenen Angaben aus verschiedenen Personaldokumenten (Pilotenzertikaten, Ausweiskarten, medizinischen Attesten, amerikanischen Führerscheinen) Al Shehhis und Jarrahs davon auszugehen, dass Jarrah eine Körpergröÿe von fast 126

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