nen Kontounterlagen und den Angaben der Zeugin W.. hierzu ergeben hat. Die
Darstellung der Zeugin D.., Al Shehhi habe die Bibliothek des Rechenzentrums
der Universität Hamburg regelmäÿig besucht, ist danach durch seinen Besuch
des Studienkolleg Bonn in der ersten Jahreshälfte 1999 weder als unzutreend
widerlegt noch in Frage gestellt. Er kann sich auch zu der von der Zeugin D..
für seinen antiamerikanischen Ausbruch angegebenen Zeit im Frühjahr/ Sommer 1999 in Hamburg befunden haben.
521
cc) Jarrah
522
Die Feststellungen zu Jarrahs religiöser Ausrichtung und inneren Haltung sowie
zu seiner Veränderung beruhen im Wesentlichen auf den Angaben der Zeuginnen
S.., F.. und C.., auf den Aussagen der Zeugen Al N.., D.., H.. und A. J., auf dem
Inhalt einer in der Hauptverhandlung verlesenen E-Mail der Zeugin S.. an den
Zeugen Al N.. und einigen in der Hauptverhandlung übersetzten und verlesenen
Notizen Jarrahs aus seinen Studienunterlagen sowie seinem Abschiedsbrief an
die Zeugin S.., in welchem er ihr kurz vor den Anschlägen vom 11. September
2001 unter anderem geschrieben hat, dass er im Paradies auf sie warte.
523
Die Zeugin S.. hatte von allen genannten Zeugen den zeitlich längsten und engsten Kontakt zu Jarrah. Sie war als seine Freundin und Lebensgefährtin von der
Veränderung seiner religiösen Haltung, seiner inneren Einstellung und seines Wesens persönlich besonders stark betroen, weil seine damit einhergehenden Anforderungen an sie mit ihrer bisherigen Lebensführung nicht zusammen passten.
Die Zeugin S.. hat diese Veränderung Jarrahs hin zur Radikalität plastisch und
detailreich so beschrieben, wie sie den Feststellungen des Senats zugrunde gelegt
worden ist. Anhaltspunkte dafür, die Richtigkeit dieser Angaben der Zeugin S..
in Frage stellen zu müssen, haben sich nicht ergeben. Vielmehr sind die Angaben
der Zeugin durch inhaltlich mit ihren Angaben zu verschiedenen Einzelpunkten
übereinstimmende Schilderungen der Zeuginnen F.. und C.. sowie der Zeugen
Al N.. und A. J. bestätigt worden.
524
Die Zeugin F.., damals Theologiestudentin, hat nach ihren mit den Angaben
der Zeugin S.. übereinstimmenden Bekundungen nach dem Wechsel der Zeugin
S.. nach Bochum mit ihr dort in einem Studentenwohnheim zusammengelebt.
Während der Wochenendbesuche Jarrahs bei der Zeugin S.. habe sie auch zu
ihm Kontakt gehabt. Im Übrigen hat sich nach den Angaben der Zeugin F.. die
Zeugin S.. mit ihren Problemen in ihrer Beziehung zu Jarrah an sie gewandt und
sich in Auseinandersetzungen mit Jarrah wiederum zur Bestärkung ihrer eigenen Position auf die Zeugin F.. berufen. Anhaltspunkte dafür, dass die Zeugin
F.. wegen der von ihr geschilderten drastischen Äuÿerung Jarrahs, heute esse er
noch mit ihr zusammen und morgen bringe er sie um, über ihn etwa nicht die
Wahrheit gesagt und ihn zu Unrecht negativ dargestellt hat, haben sich nicht
ergeben. Die Zeugin hat angegeben, zunehmend weniger Kontakt zu Jarrah und
schlieÿlich auch keinen Kontakt mehr zu der Zeugin S.. gehabt zu haben.
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