er während einer vorangegangenen Abwesenheit gewesen sei. Binalshibh sei hin
und her geschwankt und man habe, so der Zeuge Al W.., bei ihm einen schlechten
Durchblick gehabt, etwa hinsichtlich Binalshibhs Verhältnis zu anderen Personen und seiner eigenen Rolle. So soll Binalshibh sich auch gegenüber Freunden
und Bekannten nach lockerem Umgang plötzlich wie ein Chef verhalten haben.
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Eine Bestätigung nden diese Angaben der Zeugen über Binalshibh auch in
seinem Auftreten bei der Hochzeitsfeier Bahajis in der Al Quds-Moschee am
Steindamm, wovon der Senat sich durch Augenscheinseinnahme des nach Angaben
der Zeugin R.. in der Wohnung Bahajis sichergestellten Videobandes mit Aufnahmen von der Hochzeitsfeier einen Eindruck verschat hat. Die arabischsprachigen Texte sind vom Sachverständigen Ouardi übersetzt und auch von dem
Sachverständigen Prof. Dr. S.. erläutert worden. Binalshibh erscheint auf den
gelmten Auszügen als einer der Hauptredner, der die Veranstaltung entscheidend dadurch geprägt hat, dass er in seinem ersten Beitrag von dem Thema
der Eheschlieÿung zu religiöspolitischen Inhalten übergeleitet und der Feier mit
den festgestellten Inhalten seiner einleitenden Rede und des dabei vorgetragenen Gedichts eine islamistisch kämpferische Ausrichtung gegeben hat.
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Damit sind die Feststellung zur religiösen Haltung Binalshibhs bereits belegt.
Zusätzlich werden Sie jedoch weiterhin bestätigt durch die Angaben des Zeugen D.. über die Vernehmung einer anonym gebliebenen Frau, die im Juli 2000
einige Tage in Berlin zusammen mit Binalshibh verbracht hat. Der Zeuge D..
hat angegeben, dass der Freund dieser aus einem nicht festgestellten Ausland
stammenden Zeugin sich, nachdem die Zeugin ihm nach den Geschehnissen vom
11. September 2001 von ihrem Kontakt mit Binalshibh erzählt hatte, bei der
amerikanischen Bundespolizei FBI gemeldet habe, welches wiederum das Bundeskriminalamt informiert habe. Dadurch sei es zu einem erneuten Besuch der
Zeugin, der Anonymität zugesichert worden sei, in Berlin gekommen. Anlässlich
dieses Besuchs habe er die Zeugin vernommen. Sie habe ihm die Wohnungen
gezeigt, in denen sie sich zusammen mit Binalshibh aufgehalten habe. In einem
Fall habe es sich dabei um die seinerzeit leerstehende frühere Wohnung des Zeugen M.. gehandelt, der im Juli 2000 bereits in eine andere Wohnung umgezogen
gewesen sei, für die alte Wohnung aber noch die Miete hätte zahlen müssen.
Der Zeuge M.. habe Binalshibh deswegen, als sein Bruder ihm erzählt habe,
dass Binalshibh in Berlin eine Unterkunft suche, diese Wohnung überlassen.
Nach Angaben des Zeugen D.. hat die anonym gebliebene Zeugin zur Person
Binalshibhs angegeben, dass er regelmäÿig gebetet habe, wozu er sich extra eine
weiÿe Hose angezogen und einen bestimmten Bewegungsablauf vollzogen habe,
innerhalb dessen er mit einem Dolch hantiert und diesen auch geküsst habe.
Die anonym gebliebene Zeugin hat nach Angaben des Zeugen D.. des Weiteren
angegeben, dass Binalshibh Zeichnungen von groÿen Gebäuden in seinem Rucksack gehabt habe.
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Die Zeugin ist zwar anonym geblieben und konnte deshalb nicht zu einer Vernehmung
vor dem Senat geladen werden. Es bestehen gleichwohl keine Bedenken, ihre
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