dorthin gab.
598
Der Senat ist danach davon überzeugt, dass sämtliche Mitglieder der Vereinigung um Atta wussten, in welche Art von Lager sie fuhren, als sie sich dorthin
aufmachten. Dass sie sich gleichwohl bis auf Bahaji in zeitlich gestaelter Reihenfolge dorthin begaben, lässt sich nur als Ausdruck einer Bereitschaft zum
gemeinsamen gewaltsamen Handeln gegen die von ihnen als Feinde angesehenen
Juden und Amerikaner deuten.
599
Schlieÿlich ergeben sich Rückschlüsse auf eine spätestens im Herbst 1999 gegebene
Gewaltbereitschaft der verbliebenen Gruppenmitglieder um Atta auch aus ihrer
Lektüre radikaler islamistischer Schriften, wie es insbesondere für das dem Zeugen M.. von Bahaji im Oktober 1998 oder kurz danach überlassene Interview
mit Osama bin Laden gilt.
600
e) Bestehen der terroristischen Vereinigung um Atta Ziel und Strukturen
601
aa) Bildung beziehungsweise Bestehen der Vereinigung
602
Einen Gründungsakt der terroristischen Vereinigung hat der Senat nicht feststellen können. Ebenso war nicht festzustellen, wann genau sich aus der sich
zunehmend auf gewaltbereite Muslime einengenden Gruppe um Atta eine gewaltbereite strukturierte Vereinigung konstituiert hat. Feststellbar ist jedoch, dass
spätestens ab 1. November 1999 eine solche Vereinigung um Atta als Führungsperson bestand, zu der mindestens Atta, Al Shehhi, Jarrah, Binalshibh, Essabar,
Bahaji, Mzoudi und der Angeklagte gehörten und dass diese Vereinigung bis
zum 11. September 2001 trotz längerer Abwesenheit einiger ihrer Mitglieder in
Hamburg fortbestand. Dass aus der Gruppe um Atta spätestens am 1. November 1999 eine organisatorisch strukturierte Vereinigung zumindest der genannten Mitglieder geworden war, ergibt sich insbesondere aus den zeitlich koordinierten Reisen der meisten der festgestellten Vereinigungsmitglieder zur Al
Qaida nach Afghanistan in dem Zeitraum Ende 1999 bis Sommer 2000 sowie
der koordinierten Aufrechterhaltung der studentischen Existenz der jeweils abwesenden Vereinigungsmitglieder in der Bundesrepublik Deutschland.
603
Dass die Reisen derjenigen sieben Vereinigungsmitglieder, die Ende 1999 oder in
der ersten Hälfte des Jahres 2000 nach Afghanistan reisten, in der Vereinigung
abgestimmt waren, ergibt sich zunächst bereits aus den festgestellten Daten der
Visabeschaung sowie der Reisebuchungen und der Reisen selbst. Die Beschaffung der Einreisevisa für Pakistan für die ersten vier reisenden Vereinigungsmitglieder Atta, Al Shehhi, Jarrah und Binalshibh nämlich am 5., 15. und 18.
November 1999, liegen so nah beieinander, dass ein zufälliges Zusammentreen
der Absicht einer Reise nach Pakistan bei allen vier aus Hamburg miteinander
bekannten und befreundeten Personen auszuschlieÿen ist. Hinzu kommt, dass
zwei der ersten vier Reisenden sich am selben Tag ein Visum besorgt haben
und alle vier sich das Einreisevisum für Pakistan beim selben Generalkonsulat,
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