nutzte er während seiner Aufenthalte in Hamburg dabei das Zimmer des Zeugen M.. in dem Studentenwohnheim in der Emil-Andresen-Straÿe 34 c in HamburgLokstedt, in welchem im Februar und März 2000 auch Atta wohnte. Im Übrigen hielt sich Jarrah während seiner Hamburgaufenthalte in dem Zimmer des Zeugen T.. in dem Studentenwohnheim in der Schüttstraÿe 1 in Hamburg-Harburg auf, so etwa am 29. März 2000. 226 Atta zog nach seiner Rückkehr aus Afghanistan für etwa vier Wochen in das Zimmer des Zeugen M.. in einer Wohngemeinschaft in dem Studentenwohnheim in der Emil-Andresen-Straÿe 34 c in Hamburg-Lokstedt. Der Zeuge M.. selbst befand sich ab dem 10. Februar 2000 für etwa zwei Monate im Ausland und hatte den Schlüssel zum Zwecke der zwischenzeitlichen Untervermietung seines Zimmers in einer Moschee hinterlegt. Als Untermieter hatte sich Atta gefunden, wobei Binalshibh es war, der dem Zeugen M.. die Miete gab. Für die Zeit ab dem 1. April mietete Atta sich sodann zunächst für einen Monat bis zum 30. April 2000 im Wege eines so genannten Gästemietvertrages ein Zimmer in einem Studentenwohnheim im Stellbrink 30 in 21035 HamburgBergedorf in dem dortigen Ortsteil Allermöhe. Am 17. April 2000 verlängerte er diesen Gästemietvertrag bis zum 31. Mai 2000. 227 Binalshibh bezog für April und Mai 2000 zusammen mit Al Shehhi nach Vermittlung und Absprache mit Mzoudi zur Untermiete ein Zimmer in dem Studentenwohnheim in der Emil-Andresen-Straÿe 5 in Hamburg-Lokstedt. Es handelte sich dabei um das Zimmer des Zeugen H..., der aus seinem Studentenwohnheimzimmer ausgezogen war, weil es ihm dort zu laut war, und für die verbleibenden ca. sechs Wochen bis zum Ende der Vertragszeit über einen Aushang an der Fachhochschule Hamburg Untermieter gesucht hatte. Diese Untermieter waren Binalshibh und Al Shehhi, die jeweils eine Monatsmiete an den Zeugen H... überwiesen, und zwar Al Shehhi am 18. April 2000 und Binalshibh am 5. Mai 2000, jeweils in Höhe von 303,DM. 228 Auf den Aushang des Zeugen H... hatten sich Al Shehhi und Binalshibh nicht direkt an diesen gewandt, sondern vielmehr Mzoudi. Mzoudi nahm auch den Schlüssel für das Studentenwohnheimzimmer des Zeugen H... von diesem entgegen, gab ihn an Binalshibh und Al Shehhi weiter und anschlieÿend am letzten Tag vor Ablauf des Mietverhältnisses des Zeugen H... Ende Mai 2000 wieder an diesen zurück. Im Gegenzug nahm Mzoudi den Zeugen H... ab April 2000 für mehrere Monate als Untermieter in seine Wohnung in der Marienstraÿe 54 auf. In dieser Wohnung waren mehrere Zimmer frei, weil Essabar bereits nach Afghanistan abgereist war. Atta, Al Shehhi und Binalshibh wollten jedoch nicht in ihre alte Wohngegend in der Nähe der Technischen Universität Hamburg-Harburg zurückkehren, um die Kontakte zu Freunden und Bekannten mit damit einhergehenden Fragen nach ihrem Verbleib und ihren Plänen zu begrenzen. Deshalb nahm Mzoudi Fremde in die Wohnung in der Marienstraÿe 54 auf, während Atta, Al Shehhi, Binalshibh und Jarrah sich andere Wohnungen suchten und sich allenfalls kurze Zeit in der Marienstraÿe aufhielten. Auÿer dem 52

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