Zeugen H... wohnten im Frühjahr 2000 bei Mzoudi in der Marienstraÿe 54 noch die Zeugen Abderrazek N.. und A..R.. sowie später anstelle des Zeugen A..R.. ein DJ. Mzoudi war es, der in dieser Zeit, abgesehen von der Zeit seines eigenen Aufenthaltes in Afghanistan, alle die Wohnung betreenden Angelegenheiten erledigte. Er vereinnahmte die Mietzahlungen der verschiedenen Untermieter, beglich Rechnungen für Strom, Gas, Wasser und Telefon und kümmerte sich um die für frühere Bewohner der Wohnung und insbesondere für andere Vereinigungsmitglieder dort eingehende Post. 229 d) Einweihung des Angeklagten und der übrigen Vereinigungsmitglieder in das weitere Vorgehen 230 Atta, Al Shehhi, Jarrah und Binalshibh zogen sich für die Übergangszeit bis zu ihrer geplanten Einreise in die USA zwar aus ihrem früheren Lebenszentrum in Hamburg-Harburg zurück, um ihre Auÿenkontakte einzuschränken; zu den anderen Vereinigungsmitgliedern hielten sie jedoch den Kontakt aufrecht. Mzoudi vermittelte Binalshibh und Al Shehhi das Zimmer des Zeugen H... in dem Studentenwohnheim in der Emil-Andresen-Straÿe 5 in Hamburg-Lokstedt, besorgte ihnen auch den Schlüssel für dieses Zimmer und nahm ihn am Ende der Untermietzeit von ihnen zum Zwecke der Rückgabe an den Zeugen H... wieder entgegen. Auÿerdem beherbergte er Al Shehhi für einige Tage in seiner Wohnung in der Marienstraÿe 54, bevor dieser in das Zimmer des Zeugen H... in dem Studentenwohnheim in Hamburg-Lokstedt einzog. 231 Der Angeklagte traf sich nach Rückkehr der ersten vier Vereinigungsmitglieder aus Afghanistan zumindest mit Atta, Al Shehhi und Binalshibh. Zu diesem Treffen kam es nach telefonischer Verabredung mit Atta im Februar 2000. Spätestens bei diesem ersten Zusammentreen erfuhr der Angeklagte als Mitglied der Vereinigung, dass Atta, Al Shehhi, Jarrah und Binalshibh einen Anschlag gegen Juden und Amerikaner, wie die Vereinigungsmitglieder ihn sich im Herbst 1999 vorgestellt hatten, vorbereiteten und wegen einer Pilotenausbildung in die USA reisen würden. Dem Angeklagten war dies zur Erfüllung des Zwecks der Vereinigung recht. Näheres zu den mit der Al Qaida-Führung abgesprochenen Plänen wurde ihm nicht mitgeteilt. Mzoudi wurde in gleicher Weise unterrichtet. Mit ihm wurde abgesprochen, dass er sich um die in der Marienstraÿe 54 für andere Vereinigungsmitglieder eingehende Post und später nach einer Beendigung des Mietverhältnisses um die in der Wohnung noch vorhandenen Sachen Attas kümmern sollte, was er auch tat. 232 Im März 2000 traf sich der Angeklagte mit Al Shehhi und Bahaji, und zwar besuchten beide den Angeklagten in der damals von ihm bewohnten Wohnung des Zeugen S.. in der Ahrensburger Straÿe 132 in HamburgWandsbek. Bahaji war inzwischen ebenfalls soweit in die Vorhaben Attas, Al Shehhis, Jarrahs und Binalshibhs eingeweiht wie der Angeklagte. Bei dem Treen des Angeklagten mit Atta oder spätestens bei dem Besuch Al Shehhis und Bahajis im März 2000 wurden mit dem Angeklagten Einzelheiten und Zeitpunkt seiner und Mzoudis 53

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