zurück. Davon stammten 5.400,US$ von Atta und Al Shehhi. 320 Auf dem Konto Al Shehhis bei der Dresdner Bank Hamburg gingen in der Zeit zwischen Al Shehhis Ersteinreise in die USA und den Anschlägen vom 11. September 2001 erheblich mehr Gelder ein, als Al Shehhi daraus insbesondere über die aus Hamburg durchgeführten Transfers zuossen. Mit diesen Geldern bestritten Binalshibh, Essabar und der Angeklagte ihren Lebensunterhalt und nanzierten ihre Reisetätigkeiten. 321 In der Zeit ab Al Shehhis erster Einreise in die USA am 29. Mai 2000 bis zu den Attentaten vom 11. September 2001 standen auf Al Shehhis Dresdner BankKonto insgesamt über 38.000,DM zur Verfügung. Am 30. Mai 2000 betrug das Guthaben 699,39 DM. Abgesehen von einigen kleinen Gutschriften über jeweils wenige DM gingen danach noch sechsmal erhebliche Geldbeträge in Höhe mehrerer Tausend DM ein, bei denen es sich um die Stipendiumszahlungen Al Shehhis handelte, und zwar am 6. Juni 2000 4.629,54 DM, am 4. Juli 2000 4.330,79 DM, am 1. August 2000 16.967,46 DM, am 4. September 2000 4.574,69 DM, am 2. Oktober 2000 4.656,13 DM und am 6. November 2000 4.743,73 DM. Im Januar 2001, als der Angeklagte zusammen mit dem Bruder Al Shehhis bei der Dresdner Bank in Hamburg-Harburg war und der Bruder Al Shehhis dort 300,DM auf das Konto Al Shehhis einzahlte, wies das Konto ein MinusSaldo von 972,10 DM und nach der Einzahlung des Bruders ein Minus in Höhe von 672,10 DM auf. Anschlieÿend blieb es durchgehend mit über 600,DM im Minus. 322 Von den erheblichen Eingängen auf dem Konto in der zweiten Jahreshälfte 2000 wurden nach Al Shehhis Abreise in die USA eine Zeit lang noch Kosten Al Shehhis aus seinem bestehenden Mobiltelefonvertrag bei E-Plus bestritten die durchgehend bei 25,Euro pro Monat lagen. Auÿerdem erfolgten in der zweiten Jahreshälfte 2000 noch kleinere von Al Shehhi veranlasste Abbuchungen, so eine TelekomRechnung in Höhe von 245,04 DM am 2. Juni 2000 und eine Visa-CardAbrechnung von 291,22 DM vom selben Tage. Weitere Visa-Card-Abrechnungen erfolgten in dieser Zeit über das Konto in Höhe von 527,31 DM am 10. Juli 2000 und in Höhe von 58,67 DM am 8. November 2000. Am 14., 16. und 20. November wurden für ein SpieleNetzwerk Beträge von 56,DM, 57,50 DM und 46,DM abgebucht. 323 Die übrigen Gelder ossen mit Ausnahme der an Al Shehhi transferierten Beträge Binalshibh, Essabar und dem Angeklagten zu. Der gröÿte Teil der Abhebungen erfolgte dabei an Geldautomaten. Der Senat geht zwar zu Gunsten des Angeklagten davon aus, dass er nicht durchgehend im Besitz einer ECKarte für das Konto Al Shehhis bei der Dresdner Bank Hamburg war. Diese befand sich vielmehr überwiegend im Besitz von Binalshibh. Entweder durch Al Shehhi selbst, solange er sich in Deutschland aufhielt, oder nach Überlassung der EC-Karte für Al Shehhis Hamburger Konto von Binalshibh an den Angeklagten oder nach gemeinsamen Abhebungen vom Konto Al Shehhis am Geldautomaten oder über Binalshibh ossen dem Angeklagten im Jahre 2000 je- 75

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