zurück. Davon stammten 5.400,US$ von Atta und Al Shehhi.
320
Auf dem Konto Al Shehhis bei der Dresdner Bank Hamburg gingen in der
Zeit zwischen Al Shehhis Ersteinreise in die USA und den Anschlägen vom 11.
September 2001 erheblich mehr Gelder ein, als Al Shehhi daraus insbesondere
über die aus Hamburg durchgeführten Transfers zuossen. Mit diesen Geldern
bestritten Binalshibh, Essabar und der Angeklagte ihren Lebensunterhalt und
nanzierten ihre Reisetätigkeiten.
321
In der Zeit ab Al Shehhis erster Einreise in die USA am 29. Mai 2000 bis
zu den Attentaten vom 11. September 2001 standen auf Al Shehhis Dresdner
BankKonto insgesamt über 38.000,DM zur Verfügung. Am 30. Mai 2000 betrug
das Guthaben 699,39 DM. Abgesehen von einigen kleinen Gutschriften über jeweils wenige DM gingen danach noch sechsmal erhebliche Geldbeträge in Höhe
mehrerer Tausend DM ein, bei denen es sich um die Stipendiumszahlungen Al
Shehhis handelte, und zwar am 6. Juni 2000 4.629,54 DM, am 4. Juli 2000
4.330,79 DM, am 1. August 2000 16.967,46 DM, am 4. September 2000 4.574,69
DM, am 2. Oktober 2000 4.656,13 DM und am 6. November 2000 4.743,73 DM.
Im Januar 2001, als der Angeklagte zusammen mit dem Bruder Al Shehhis bei
der Dresdner Bank in Hamburg-Harburg war und der Bruder Al Shehhis dort
300,DM auf das Konto Al Shehhis einzahlte, wies das Konto ein MinusSaldo von
972,10 DM und nach der Einzahlung des Bruders ein Minus in Höhe von 672,10
DM auf. Anschlieÿend blieb es durchgehend mit über 600,DM im Minus.
322
Von den erheblichen Eingängen auf dem Konto in der zweiten Jahreshälfte 2000
wurden nach Al Shehhis Abreise in die USA eine Zeit lang noch Kosten Al
Shehhis aus seinem bestehenden Mobiltelefonvertrag bei E-Plus bestritten die
durchgehend bei 25,Euro pro Monat lagen. Auÿerdem erfolgten in der zweiten
Jahreshälfte 2000 noch kleinere von Al Shehhi veranlasste Abbuchungen, so eine
TelekomRechnung in Höhe von 245,04 DM am 2. Juni 2000 und eine Visa-CardAbrechnung von 291,22 DM vom selben Tage. Weitere Visa-Card-Abrechnungen
erfolgten in dieser Zeit über das Konto in Höhe von 527,31 DM am 10. Juli 2000
und in Höhe von 58,67 DM am 8. November 2000. Am 14., 16. und 20. November wurden für ein SpieleNetzwerk Beträge von 56,DM, 57,50 DM und 46,DM
abgebucht.
323
Die übrigen Gelder ossen mit Ausnahme der an Al Shehhi transferierten Beträge Binalshibh, Essabar und dem Angeklagten zu. Der gröÿte Teil der Abhebungen erfolgte dabei an Geldautomaten. Der Senat geht zwar zu Gunsten
des Angeklagten davon aus, dass er nicht durchgehend im Besitz einer ECKarte für das Konto Al Shehhis bei der Dresdner Bank Hamburg war. Diese
befand sich vielmehr überwiegend im Besitz von Binalshibh. Entweder durch
Al Shehhi selbst, solange er sich in Deutschland aufhielt, oder nach Überlassung der EC-Karte für Al Shehhis Hamburger Konto von Binalshibh an den
Angeklagten oder nach gemeinsamen Abhebungen vom Konto Al Shehhis am
Geldautomaten oder über Binalshibh ossen dem Angeklagten im Jahre 2000 je-
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