Zeuge zu unterzeichnen. Die Unterlagen Attas in den Kartons in seinem Keller
habe er bei Beendigung des Mietverhältnisses in der Marienstraÿe von Essabar
erhalten, der ihm gesagt habe, dass er die Unterlagen Attas nehmen solle. In
diesem Zusammenhang, so der Zeuge K.., habe sich der Angeklagte darüber
geschockt gegeben, dass Atta die Attentate vom 11. September 2001 begangen
haben sollte.
374
Zu Al Shehhi habe der Angeklagte angegeben, er und Al Shehhi seien normale Freunde gewesen. Auf Vorhalt der dem Zeugen K.. bei den Vernehmungen
bereits bekannten Generalvollmacht des Angeklagten für Al Shehhi habe der
Angeklagte erklärt, dass es unter Moslems normal sei, sich gegenseitig Vollmachten auszustellen. Die Vollmacht sei dazu gedacht gewesen, für Al Shehhi
Besorgungen wie die Beschaung von Semestertickets und ähnliches zu erledigen. Er habe die Vollmacht dazu auch eingesetzt und sei mit ihr bei einer Bank
gewesen. Auf Vorhalt, dass er auch im Besitz einer Vollmacht für das Bankkonto
Al Shehhis gewesen sein solle, habe der Angeklagte erklärt, sich diese Bankvollmacht aus eigenem Antrieb besorgt zu haben, weil etwas für Al Shehhi zu erledigen gewesen sei. Eine Bankkarte habe er für Al Shehhis Konto nicht gehabt. Die
Vollmacht Al Shehhis habe er später weggeworfen. Von einer Reise Al Shehhis in
die USA habe er nichts gewusst. Er kenne niemanden, der in den USA gewesen
sei. Er habe vermutet, dass Al Shehhi in den Vereinigten Arabischen Emiraten
bei seiner Frau sei.
375
Weiter zu Jarrah befragt, habe der Angeklagte abgestritten, Jarrah zu kennen.
Dabei sei er auch geblieben, als der Zeuge ihm vorgehalten habe, dass nach
Angaben des Zeugen A.. er selbst der Angeklagte diesem Zeugen Jarrah
vorgestellt habe. Auch auf Vorlage von Lichtbildern Jarrahs habe er weiter erklärt, Jarrah nicht zu kennen.
376
Als der Angeklagte zu Flugausbildungen Attas, Al Shehhis und Jarrahs gefragt
worden sei, habe er geantwortet, davon sei ihm nichts bekannt.
377
Zu Binalshibh habe der Angeklagte angegeben, ihn als Omar aus dem Jemen
zu kennen. Binalshibh habe nicht an der Technischen Universität HamburgHarburg studiert. Er sei ihm aus Moscheen bekannt. Zuletzt habe er Binalshibh
vor einem Jahr gesehen. Sein derzeitiger Aufenthalt sei ihm nicht bekannt.
378
Zu Bahaji habe der Angeklagte von vornherein erklärt, dieser sei ein guter Freund von ihm. Sie hätten sich früher täglich gesehen. Durch den Stiefschwiegervater
Bahajis habe er erfahren, dass Bahaji ein Praktikum in Pakistan mache. Das
sei normal. Bahaji sei im Laufe ihrer Bekanntschaft religiöser geworden. An
radikale Äuÿerungen Bahajis habe er keine Erinnerung.
379
Zu Mzoudi habe der Angeklagte bestätigt, dass er ihn kenne. Sie hätten früher
einmal etwa einen Monat lang zusammen gewohnt. Ihm sei unbekannt, dass
Mzoudi einmal in Afghanistan gewesen sei.
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