Zeuge zu unterzeichnen. Die Unterlagen Attas in den Kartons in seinem Keller habe er bei Beendigung des Mietverhältnisses in der Marienstraÿe von Essabar erhalten, der ihm gesagt habe, dass er die Unterlagen Attas nehmen solle. In diesem Zusammenhang, so der Zeuge K.., habe sich der Angeklagte darüber geschockt gegeben, dass Atta die Attentate vom 11. September 2001 begangen haben sollte. 374 Zu Al Shehhi habe der Angeklagte angegeben, er und Al Shehhi seien normale Freunde gewesen. Auf Vorhalt der dem Zeugen K.. bei den Vernehmungen bereits bekannten Generalvollmacht des Angeklagten für Al Shehhi habe der Angeklagte erklärt, dass es unter Moslems normal sei, sich gegenseitig Vollmachten auszustellen. Die Vollmacht sei dazu gedacht gewesen, für Al Shehhi Besorgungen wie die Beschaung von Semestertickets und ähnliches zu erledigen. Er habe die Vollmacht dazu auch eingesetzt und sei mit ihr bei einer Bank gewesen. Auf Vorhalt, dass er auch im Besitz einer Vollmacht für das Bankkonto Al Shehhis gewesen sein solle, habe der Angeklagte erklärt, sich diese Bankvollmacht aus eigenem Antrieb besorgt zu haben, weil etwas für Al Shehhi zu erledigen gewesen sei. Eine Bankkarte habe er für Al Shehhis Konto nicht gehabt. Die Vollmacht Al Shehhis habe er später weggeworfen. Von einer Reise Al Shehhis in die USA habe er nichts gewusst. Er kenne niemanden, der in den USA gewesen sei. Er habe vermutet, dass Al Shehhi in den Vereinigten Arabischen Emiraten bei seiner Frau sei. 375 Weiter zu Jarrah befragt, habe der Angeklagte abgestritten, Jarrah zu kennen. Dabei sei er auch geblieben, als der Zeuge ihm vorgehalten habe, dass nach Angaben des Zeugen A.. er selbst  der Angeklagte  diesem Zeugen Jarrah vorgestellt habe. Auch auf Vorlage von Lichtbildern Jarrahs habe er weiter erklärt, Jarrah nicht zu kennen. 376 Als der Angeklagte zu Flugausbildungen Attas, Al Shehhis und Jarrahs gefragt worden sei, habe er geantwortet, davon sei ihm nichts bekannt. 377 Zu Binalshibh habe der Angeklagte angegeben, ihn als Omar aus dem Jemen zu kennen. Binalshibh habe nicht an der Technischen Universität HamburgHarburg studiert. Er sei ihm aus Moscheen bekannt. Zuletzt habe er Binalshibh vor einem Jahr gesehen. Sein derzeitiger Aufenthalt sei ihm nicht bekannt. 378 Zu Bahaji habe der Angeklagte von vornherein erklärt, dieser sei ein guter Freund von ihm. Sie hätten sich früher täglich gesehen. Durch den Stiefschwiegervater Bahajis habe er erfahren, dass Bahaji ein Praktikum in Pakistan mache. Das sei normal. Bahaji sei im Laufe ihrer Bekanntschaft religiöser geworden. An radikale Äuÿerungen Bahajis habe er keine Erinnerung. 379 Zu Mzoudi habe der Angeklagte bestätigt, dass er ihn kenne. Sie hätten früher einmal etwa einen Monat lang zusammen gewohnt. Ihm sei unbekannt, dass Mzoudi einmal in Afghanistan gewesen sei. 87

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