auösen könne. Der Angeklagte habe dazu angegeben, erst später von Mzoudi
erfahren zu haben, dass Atta fast zeitgleich mit Al Shehhi ebenfalls einer anderen Person eine Vollmacht ausgestellt habe. Im Besitz der Vollmacht habe er
auf telefonische Bitte Al Shehhis dessen Wohnung in der Harburger Chaussee
aufgelöst. Auf ein entsprechendes Angebot Al Shehhis sei er nach seiner Heirat
im Oktober 1999 mit seiner Frau in dessen Wohnung in der Wilhelmstraÿe 30
gezogen. Kurze Zeit später habe Al Shehhi ihn beauftragt, die Wohnung zu
kündigen und die noch anfallenden Kosten für ihn zu begleichen, was er auch
getan habe. In diesem Zusammenhang habe der Angeklagte bestätigt, sich hierfür, zunächst ohne Absprache mit Al Shehhi, eine Bankvollmacht besorgt zu
haben. Der Angeklagte habe wiederholt, dass es sein könne, dass ihm die Kontoauszüge für Al Shehhis Konto übersandt worden seien. Er habe sie jedoch
nicht sorgfältig studiert und weggeworfen. Eine Karte habe er für Al Shehhis
Konto nicht gehabt. Des Weiteren habe der Angeklagte angegeben, auf Wunsch Al Shehhis die Wohnung in der Wilhelmstraÿe 30 gekündigt und später
nach Rückkehr Al Shehhis aus Afghanistan aufgelöst und die Kaution entgegengenommen zu haben. Später habe Al Shehhi gesagt, dass er das Geld aus
der Kautionsrückzahlung behalten solle. Dabei sei es dann geblieben. Auf Al
Shehhis Bitten habe er dessen Semesterbeitrag bezahlt, dessen E-Plus-Vertrag
und Gasversorgungsvertrag gekündigt. Ein auf dem Computer Bahajis gespeichertes Schreiben für Al Shehhi habe er abgefasst. Seinen eigenen Computer
habe er nach Auszug aus der Wohngemeinschaft in der Schüttstraÿe 3 bei Bahaji untergestellt und erst wieder ab Oktober 2000 in seiner neuen Wohnung in
der Goeschenstraÿe selbst genutzt.
398
Der Zeuge L.. hat weiter berichtet, der Angeklagte habe sich zur Abwesenheit
Attas und Al Shehhis ab Herbst 1999 geäuÿert. Atta, Al Shehhi und Binalshibh
seien nach Afghanistan aufgebrochen, um von dort nach Tschetschenien zu kommen und sich an den dortigen Kämpfen zu beteiligen. Atta sei im Februar oder
März 2000 überraschend nach Hamburg zurückgekehrt und habe sich telefonisch
bei ihm gemeldet. Bei einem nachfolgenden Treen habe Atta berichtet, dass
in Tschetschenien keine Leute mehr gebraucht werden würden. Al Shehhi und
Binalshibh seien ebenfalls zurückgekehrt. Nach seiner Rückkehr aus Marokko
im Mai 2000 sei es sodann zu einem Treen zwischen ihm, Atta, Al Shehhi und
Binalshibh gekommen. Al Shehhi habe dabei gesagt, dass er unter Umständen
wieder nach Afghanistan fahren und mit seiner Frau dort bleiben werde. Atta
habe ihm dem Angeklagten gesagt, dass er nach Malaysia gehen und dort
studieren wolle. Eine dortige Erreichbarkeit habe Atta ihm aber trotz Nachfrage
nicht gegeben. Von Binalshibh habe er später erfahren, dass Atta in Malaysia
sei. Er habe deshalb angenommen, dass Atta in Malaysia studiere und Al Shehhi
sich in Afghanistan oder Tschetschenien aufhalte. Dass sie in den USA seien,
habe ihm niemand, auch nicht Bahaji, gesagt. Er habe auch keine Nachrichten
von Atta mehr erhalten. Eine SMS von Atta sei ihm nicht bekannt.
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Zu Binalshibh habe, so der Zeuge L.. weiter, der Angeklagte bestätigt, ihn als
Omar gekannt zu haben. Binalshibh sei ihm Ende 1997 durch Atta oder einen
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