auösen könne. Der Angeklagte habe dazu angegeben, erst später von Mzoudi erfahren zu haben, dass Atta fast zeitgleich mit Al Shehhi ebenfalls einer anderen Person eine Vollmacht ausgestellt habe. Im Besitz der Vollmacht habe er auf telefonische Bitte Al Shehhis dessen Wohnung in der Harburger Chaussee aufgelöst. Auf ein entsprechendes Angebot Al Shehhis sei er nach seiner Heirat im Oktober 1999 mit seiner Frau in dessen Wohnung in der Wilhelmstraÿe 30 gezogen. Kurze Zeit später habe Al Shehhi ihn beauftragt, die Wohnung zu kündigen und die noch anfallenden Kosten für ihn zu begleichen, was er auch getan habe. In diesem Zusammenhang habe der Angeklagte bestätigt, sich hierfür, zunächst ohne Absprache mit Al Shehhi, eine Bankvollmacht besorgt zu haben. Der Angeklagte habe wiederholt, dass es sein könne, dass ihm die Kontoauszüge für Al Shehhis Konto übersandt worden seien. Er habe sie jedoch nicht sorgfältig studiert und weggeworfen. Eine Karte habe er für Al Shehhis Konto nicht gehabt. Des Weiteren habe der Angeklagte angegeben, auf Wunsch Al Shehhis die Wohnung in der Wilhelmstraÿe 30 gekündigt und später nach Rückkehr Al Shehhis aus Afghanistan aufgelöst und die Kaution entgegengenommen zu haben. Später habe Al Shehhi gesagt, dass er das Geld aus der Kautionsrückzahlung behalten solle. Dabei sei es dann geblieben. Auf Al Shehhis Bitten habe er dessen Semesterbeitrag bezahlt, dessen E-Plus-Vertrag und Gasversorgungsvertrag gekündigt. Ein auf dem Computer Bahajis gespeichertes Schreiben für Al Shehhi habe er abgefasst. Seinen eigenen Computer habe er nach Auszug aus der Wohngemeinschaft in der Schüttstraÿe 3 bei Bahaji untergestellt und erst wieder ab Oktober 2000 in seiner neuen Wohnung in der Goeschenstraÿe selbst genutzt. 398 Der Zeuge L.. hat weiter berichtet, der Angeklagte habe sich zur Abwesenheit Attas und Al Shehhis ab Herbst 1999 geäuÿert. Atta, Al Shehhi und Binalshibh seien nach Afghanistan aufgebrochen, um von dort nach Tschetschenien zu kommen und sich an den dortigen Kämpfen zu beteiligen. Atta sei im Februar oder März 2000 überraschend nach Hamburg zurückgekehrt und habe sich telefonisch bei ihm gemeldet. Bei einem nachfolgenden Treen habe Atta berichtet, dass in Tschetschenien keine Leute mehr gebraucht werden würden. Al Shehhi und Binalshibh seien ebenfalls zurückgekehrt. Nach seiner Rückkehr aus Marokko im Mai 2000 sei es sodann zu einem Treen zwischen ihm, Atta, Al Shehhi und Binalshibh gekommen. Al Shehhi habe dabei gesagt, dass er unter Umständen wieder nach Afghanistan fahren und mit seiner Frau dort bleiben werde. Atta habe ihm  dem Angeklagten  gesagt, dass er nach Malaysia gehen und dort studieren wolle. Eine dortige Erreichbarkeit habe Atta ihm aber trotz Nachfrage nicht gegeben. Von Binalshibh habe er später erfahren, dass Atta in Malaysia sei. Er habe deshalb angenommen, dass Atta in Malaysia studiere und Al Shehhi sich in Afghanistan oder Tschetschenien aufhalte. Dass sie in den USA seien, habe ihm niemand, auch nicht Bahaji, gesagt. Er habe auch keine Nachrichten von Atta mehr erhalten. Eine SMS von Atta sei ihm nicht bekannt. 399 Zu Binalshibh habe, so der Zeuge L.. weiter, der Angeklagte bestätigt, ihn als Omar gekannt zu haben. Binalshibh sei ihm Ende 1997 durch Atta oder einen 92

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