437 Die Vernehmung dieser Beamten hat ergeben, dass das Bundeskriminalamt nach dem 11. September 2001 äuÿerst umfangreich auch in Zusammenarbeit mit den amerikanischen Behörden ermittelt hat. Dazu waren verschiedene Ermittlungsgruppen gebildet worden, die jeweils für einzelne Bereiche zuständig waren. So war für jeden Attentäter, für jeden Beschuldigten, für die Finanzermittlungen und für die EDVAuswertung jeweils eine Ermittlungsgruppe zuständig. Der Senat hat insbesondere die federführenden Beamten und Beamtinnen dieser Ermittlungsgruppen gehört, zu einzelnen Fragen aber auch Sachbearbeiter aus diesen Gruppen. Auf diese Weise konnte das in einer Fülle von Ermittlungsvermerken und Berichten, die häug auch verlesen worden sind, niedergelegte Ermittlungsergebnis vertieft erörtert werden und der Senat sich ein Bild von der Zuverlässigkeit der Ermittlungen machen. Die Vernehmung dieser Zeugen hat ergeben, dass sie zuverlässige, präzise und gründliche Ermittlungsarbeit geleistet haben. Es handelte sich durchweg um gewissenhafte, engagierte, sachkundige und tatkräftige Persönlichkeiten. Auf Grund des gewonnenen persönlichen Eindrucks ist der Senat davon überzeugt, dass die von den Zeugen geschilderten Ermittlungsergebnisse zuverlässig sind. 438 Wichtige Zeugen für die Entwicklung der Gruppe insgesamt, die ideologische Ausrichtung ihrer Mitglieder und das Verhältnis der Mitglieder zueinander, waren die Zeugen N.. und M.., die beide der Gruppe längere Zeit nahe gestanden haben, der Zeuge M.. bis zum Sommer 1998 und der Zeuge N.. bis etwa Mitte des Jahres 1999. Beide Zeugen haben zu verschiedenen Aspekten Aussagen gemacht, auf die im Einzelnen im Sachzusammenhang eingegangen werden wird. 439 An dieser Stelle soll die Glaubwürdigkeit dieser Zeugen und die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben generell behandelt werden, um später Wiederholungen zu vermeiden. 440 Der Zeuge N.. war zur Zeit der Kontakte der Gruppe um Atta noch recht jung, nämlich etwa 17 bis 19 Jahre alt, und damals Schüler. Wie seine Vernehmung, die sich über einen und einen halben Verhandlungstag hinzog, gezeigt hat, war der Zeuge damals ein scharfer Beobachter, der die Personen aus der Gruppe um Atta mit kritischer Distanz zu betrachten und dierenziert einzuschätzen wusste. Er war geistig beweglich und in der Lage, die Entwicklung in der Gruppe und der einzelnen Personen zu charakterisieren, nachzuvollziehen und zu deuten. Der sich in der Gruppe im Verlaufe des Jahres 1999 zunehmend verstärkenden Radikalisierung und Tendenz zur Aufopferung als Märtyrer im Dschihad, die er für sich nicht mit vollziehen wollte, verstand er sich zu entziehen. 441 Der Zeuge N.. hatte Schwierigkeiten mit Atta, die auf dessen strenger Haltung beruhten. Der Zeuge ging dabei oensiv dagegen an, von Atta vereinnahmt und dominiert zu werden, indem er ihn teilweise provozierte, beispielsweise, indem er zu Ausführungen Attas, dass im Paradies Jungfrauen und Honig auf streng gläubige Muslime warteten, nüchtern äuÿerte, dass er keinen Honig möge. Dabei kam es nach seiner überzeugenden Schilderung nicht etwa zu einem Zerwürf- 105

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