437
Die Vernehmung dieser Beamten hat ergeben, dass das Bundeskriminalamt nach
dem 11. September 2001 äuÿerst umfangreich auch in Zusammenarbeit mit den
amerikanischen Behörden ermittelt hat. Dazu waren verschiedene Ermittlungsgruppen gebildet worden, die jeweils für einzelne Bereiche zuständig waren. So
war für jeden Attentäter, für jeden Beschuldigten, für die Finanzermittlungen
und für die EDVAuswertung jeweils eine Ermittlungsgruppe zuständig. Der Senat hat insbesondere die federführenden Beamten und Beamtinnen dieser Ermittlungsgruppen gehört, zu einzelnen Fragen aber auch Sachbearbeiter aus
diesen Gruppen. Auf diese Weise konnte das in einer Fülle von Ermittlungsvermerken und Berichten, die häug auch verlesen worden sind, niedergelegte Ermittlungsergebnis vertieft erörtert werden und der Senat sich ein Bild von der
Zuverlässigkeit der Ermittlungen machen. Die Vernehmung dieser Zeugen hat
ergeben, dass sie zuverlässige, präzise und gründliche Ermittlungsarbeit geleistet haben. Es handelte sich durchweg um gewissenhafte, engagierte, sachkundige
und tatkräftige Persönlichkeiten. Auf Grund des gewonnenen persönlichen Eindrucks ist der Senat davon überzeugt, dass die von den Zeugen geschilderten
Ermittlungsergebnisse zuverlässig sind.
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Wichtige Zeugen für die Entwicklung der Gruppe insgesamt, die ideologische
Ausrichtung ihrer Mitglieder und das Verhältnis der Mitglieder zueinander,
waren die Zeugen N.. und M.., die beide der Gruppe längere Zeit nahe gestanden haben, der Zeuge M.. bis zum Sommer 1998 und der Zeuge N.. bis etwa
Mitte des Jahres 1999. Beide Zeugen haben zu verschiedenen Aspekten Aussagen
gemacht, auf die im Einzelnen im Sachzusammenhang eingegangen werden wird.
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An dieser Stelle soll die Glaubwürdigkeit dieser Zeugen und die Glaubhaftigkeit
ihrer Angaben generell behandelt werden, um später Wiederholungen zu vermeiden.
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Der Zeuge N.. war zur Zeit der Kontakte der Gruppe um Atta noch recht jung,
nämlich etwa 17 bis 19 Jahre alt, und damals Schüler. Wie seine Vernehmung,
die sich über einen und einen halben Verhandlungstag hinzog, gezeigt hat, war
der Zeuge damals ein scharfer Beobachter, der die Personen aus der Gruppe
um Atta mit kritischer Distanz zu betrachten und dierenziert einzuschätzen
wusste. Er war geistig beweglich und in der Lage, die Entwicklung in der Gruppe
und der einzelnen Personen zu charakterisieren, nachzuvollziehen und zu deuten.
Der sich in der Gruppe im Verlaufe des Jahres 1999 zunehmend verstärkenden
Radikalisierung und Tendenz zur Aufopferung als Märtyrer im Dschihad, die er
für sich nicht mit vollziehen wollte, verstand er sich zu entziehen.
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Der Zeuge N.. hatte Schwierigkeiten mit Atta, die auf dessen strenger Haltung
beruhten. Der Zeuge ging dabei oensiv dagegen an, von Atta vereinnahmt und
dominiert zu werden, indem er ihn teilweise provozierte, beispielsweise, indem
er zu Ausführungen Attas, dass im Paradies Jungfrauen und Honig auf streng
gläubige Muslime warteten, nüchtern äuÿerte, dass er keinen Honig möge. Dabei
kam es nach seiner überzeugenden Schilderung nicht etwa zu einem Zerwürf-
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