458
Im Einzelnen:
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Die zu Attas Herkunft und Identität, zu seiner Einreise in die Bundesrepublik
Deutschland, seinem Studium in Hamburg und seinen Nebentätigkeiten sowie
den von ihm bewohnten Wohnungen getroenen Feststellungen beruhen zu einem
Groÿteil auf den Angaben der in der Hauptverhandlung als Zeugen vernommenen polizeilichen Ermittlungsbeamten des Bundeskriminalamtes Sch.. und W..,
die in zahlreichen Einzelpunkten durch verlesene Urkunden und Schriftstücke
bestätigt bzw. in widerspruchsfreier Weise ergänzt worden sind.
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Der Zeuge W.. war einer der polizeilichen Hauptermittler in der nach den Anschlägen vom 11. September 2001 beim Bundeskriminalamt gebildeten Sonderarbeitsgruppe. Der Zeuge Sch.. hat im Rahmen der Ermittlungen dieser Arbeitsgruppe insbesondere die Person Attas bearbeitet und die Ergebnisse seiner
Ermittlungen in zahlreichen Vermerken und in einem umfassenden schriftlichen
Personagramm festgehalten, in dem er die festgestellten Personendaten einschlieÿlich der Personaldokumente und Konten Attas dargestellt hat. Der Zeuge
W.. hat im Rahmen seiner Tätigkeit in der Sonderarbeitsgruppe des Bundeskriminalamtes einzelne Ermittlungen zu Atta ausgewertet, so insbesondere Einzelheiten zu Attas Studium und seinen Nebentätigkeiten, unter anderem bei der
Carl Duisberg Gesellschaft. Auÿerdem hat der Zeuge W.. im Rahmen seiner
Ermittlungen verschiedene frühere Kontaktpersonen Attas polizeilich als Zeugen vernommen, so einen der früheren Professoren Attas an der Technischen
Universität Hamburg-Harburg, Prof. Machule, sowie den Hausmeister Schröder
des Studentenwohnheims Am Centrumshaus 2 und dessen Lebensgefährtin Frau
Röher. Die Zeugen Sch.. und W.. konnten sich bei ihren Aussagen auf zahlreiche Vermerke und Berichte stützen, hatten jedoch auch noch eine plastische
Erinnerung an ihre Ermittlungen und deren Ergebnisse. Nach den Angaben
des Zeugen W.. hatten die von ihm vernommenen Zeugen noch eine deutliche
Erinnerung an Atta, den sie alle gut gekannt hatten. Prof. M... habe in Zusammenhang mit seiner polizeilichen Zeugenaussage den Studienverlauf Attas in
Einzelheiten heraus gearbeitet und schriftlich dargestellt. Aus dieser von dem
Zeugen W.. in der Hauptverhandlung dargestellten Übersicht ergeben sich die
von dem Senat festgestellten Leer-Phasen im Studium Attas. Nach den Angaben
des Zeugen W.. ergab sich daraus für die polizeilichen Ermittler ein Verdacht,
dass Atta bereits vor seiner AfghanistanReise von Herbst/Winter 1999/2000
einmal in Afghanistan bei der Al Qaida gewesen sein könnte. Erhärten lassen
habe sich dieser Verdacht, so der Zeuge W.., im Rahmen der weiteren Ermittlungen jedoch nicht. Der Senat hat ebenfalls nicht feststellen können, dass Atta
bereits vor der festgestellten AfghanistanReise von 1999/2000 bei der dortigen
Al Qaida gewesen wäre.
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Die von den Zeugen W.. und Sch.. plastisch und präzise dargestellten und
insgesamt glaubhaften Angaben zur Person Attas sind durch zahlreiche verlesene Urkunden und Schriftstücke bestätigt bzw. ergänzt worden. So ergibt sich
Attas Immatrikulation an der Fachhochschule Hamburg zum Wintersemester
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