Lehrveranstaltungen konnte der Zeuge dabei nicht mehr vollständig angeben,
da diesbezügliche Unterlagen der einzelnen Lehrer mit Ausnahme der Aufzeichnungen der Mathematiklehrerin Al Shehhis nicht mehr vorhanden waren.
Der Zeuge G.. hat präzise Angaben zu den ihm bekannten Ausschnitten aus
Al Shehhis Leben gemacht, die mit den verlesenen Urkunden widerspruchsfrei
übereinstimmten bzw. sich widerspruchsfrei ergänzten.
466
Zur Person Al Shehhis sind die Angaben der Zeugen W.. und G.. insbesondere
bestätigt und ergänzt worden durch den verlesenen Antrag Al Shehhis vom
4. März 1996 auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik
Deutschland, die verlesene Stipendiumsbescheinigung der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate vom 24. August 1999, ein verlesenes Schreiben des
Zeugen G.. vom 15. Januar 1997, ein Schreiben des Studienkolleg Hamburg vom
18. August 1998, das Zeugnis Al Shehhis über das Bestehen der Feststellungsprüfung am Studienkolleg Bonn vom 16. August 1999, den Immatrikulationsantrag
Al Shehhis für die Technische Universität Hamburg-Harburg und einige weitere
verlesene Schriftstücke.
467
Zur Person Jarrahs hat der Senat die Feststellungen auf Grund der umfassenden
Angaben der Zeugen W.., A. J., S.. und C.., die ebenfalls durch zahlreiche verlesene Urkunden und Schriftstücke bestätigt und ergänzt worden sind, getroen.
468
Der Zeuge W.. hat im Rahmen seiner Arbeit in der Sonderarbeitsgruppe des
Bundeskriminalamtes umfassend zur Person Jarrahs ermittelt und hierzu neben
zahlreichen Vermerken ein Personagramm für Jarrah und mehrere umfassende
Sachberichte gefertigt, aus denen er im Rahmen seiner in der Hauptverhandlung
geleisteten Zeugenaussage über seine Ermittlungen berichtet hat. Der Zeuge W..
hatte auch insoweit an die Ergebnisse seiner Ermittlungen noch recht gute Erinnerungen. Im Übrigen und insbesondere hinsichtlich genauer Daten konnte er
sich bei seiner Aussage auf seine schriftlichen Vermerke und Berichte stützen.
Auf diesen danach insgesamt glaubhaften Angaben des Zeugen W.. beruhen die
von dem Senat zur Person Jarrahs sowie zu seiner Einreise in die Bundesrepublik
Deutschland, seiner Schulbildung, seinen Studienwünschen und dem gewählten
Studium sowie auch seinen Wohnungen und Kontakten getroenen Feststellungen.
469
Die Ermittlungen des Zeugen W.. sind durch die Aussagen der Zeugen A. J.,
S.. und C.. in wesentlichen Punkten bestätigt worden. Bei dem Zeugen A. J.
handelt es sich um einen Verwandten Jarrahs, der in den 80er Jahren in der
ehemaligen DDR studiert und Jarrah nach dessen Abitur eine Erlaubnis für
einen Aufenthalt in Greifswald besorgt hatte. Der Zeuge A. J. ist zwar nach Studienbeginn Jarrahs in der Bundesrepublik Deutschland selbst in den Libanon
zurückgekehrt, hat jedoch später noch mehrfach Kontakt zu Jarrah gehabt. Er
konnte deshalb auÿer zu Einzelheiten der Herkunft und der Ausbildung Jarrahs auch Angaben zu dessen persönlicher und religiöser Entwicklung machen.
Der Senat hat dabei keine Bedenken gehabt, dem Zeugen A. J. hinsichtlich aller
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