Zeugenaussagen in der Weise bestätigt und ergänzt, dass, bei gleich bleibendem Kern, die Strenggläubigkeit Attas an verschiedenen Beispielen dargelegt worden ist. Gegenteilige Äuÿerungen gab es nicht. 489 Zur religiösen Haltung und inneren Einstellung haben insbesondere die Zeugen H.., K.., M.. und N.. sowie ergänzend die Zeugen G.. und L.. Angaben gemacht. 490 Der Zeuge K.., ein 1995 zum Islam konvertierter Deutscher, der sich intensiv mit dieser Religion und ihren verschiedenen Strömungen und Vorschriften beschäftigt, hat angegeben, Atta habe innerhalb der Moslems zu der Gruppe der strenggläubigen Wahabiten gehört, die im Interesse des reinen Islam den Kampf gegen das Fremde betreiben und sich als Krieger für die reine Lehre des Islam ansehen. Atta habe auch die strenge Position vertreten, dass Männer und Frauen sich nicht treen dürften und Musik nicht erlaubt sei. Er habe zu Atta ein gutes Verhältnis gehabt und ihn mehrfach um Hilfe gebeten, so bei einer Auseinandersetzung mit Anhängern des Susmus oder als es darum gegangen sei, die für Moslems verbotenen Speisezusätze aufzulisten. Als Atta nicht mehr in Hamburg gewesen sei, habe dieser ihn angerufen und erzählt, dass er in den USA bei einem Professor wegen eines Promotionsthemas angefragt habe. Ein Grund, warum der Zeuge K.. Atta zu Unrecht als strenggläubig muslimisch bezeichnet haben sollte, ist nicht erkennbar geworden. 491 Der Zeuge M.. hat bestätigt, dass Atta in seinem muslimischen Glauben sehr streng gewesen sei. Atta habe Musik, gemeinsame Treen zwischen Männern und Frauen und Vergnügen und Spaÿ ganz grundsätzlich abgelehnt. Einmal habe Atta gesagt, dass das Herz durch Spaÿ sterbe. Atta sei der Auassung gewesen, dass die Muslime der Welt sich vereinigen sollten und der Staat Israel nicht zu Recht gegründet worden sei und nicht zu Recht existiere. Auf den Angaben des Zeugen M.. beruhen auch die Feststellungen zu dem von Atta in Zusammenwirken mit Mzoudi und dem Angeklagten abgehaltenen Gebetskreis, an dem der Zeuge teilgenommen hat. 492 Der Zeuge N.. hat bei seiner Vernehmung ebenfalls angegeben, dass Atta in seinem islamischen Glauben sehr streng gewesen sei. Innerhalb der Gruppe, zu der N.., wie schon erwähnt, bis Sommer 1999 gehörte, sei Atta am strengsten gewesen und habe Abweichungen nicht geduldet. Atta habe eine Art Meinungsführerschaft inne gehabt. Er habe auch auf kleine Dinge geachtet und die anderen darauf hingewiesen, damit sie nicht von dem von ihm gut geheiÿenen Pfad abkämen. Juden und Amerika gegenüber sei Atta feindlich gesonnen gewesen. Bei ihm sei ein unglaublicher Hass zu spüren gewesen, wenn er über Juden oder über die USA gesprochen habe. 493 Die Zeugen M.. und N.. sind in Einzelheiten durch zahlreiche andere Zeugen bestätigt worden. 494 Der Zeuge G.., der mit dem Angeklagten zusammen in der Wohngemeinschaft 120

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