1,78 m hatte und Al Shehhi ungeachtet unterschiedlicher Gröÿenangaben in verschiedenen Dokumenten jedenfalls kleiner als Jarrah war. Zur Person Attas steht
auf Grund Wahrunterstellung fest, dass er deutlich kleiner war als Al Shehhi.
517
Obwohl die Zeugin D.. demgegenüber Atta als gröÿten der drei Attentäter
eingeschätzt hat und Jarrah als mittleren, folgt aus dieser Abweichung nichts für
die Glaubhaftigkeit ihrer übrigen Angaben einschlieÿlich derjenigen Angaben,
durch welche sie Atta, Al Shehhi und Jarrah als frühere Bibliotheksbesucher identiziert hat. Zum einen hat die Zeugin, wie bereits angeführt, ihren
beschriebenen Eindruck von den Gröÿenverhältnissen zwischen Atta, Al Shehhi
und Jarrah selbst dahingehend eingeschränkt, dass Atta den gröÿten Eindruck
gemacht habe. Dieser Eindruck mag jedenfalls bezüglich des Verhältnisses zwischen Atta und Al Shehhi, dadurch beeinusst gewesen sein, dass Al Shehhi, wie
von der Zeugin D.. selbst beschrieben, von untersetzter Statur war, während
Atta danach schlank war. Es erscheint möglich, dass Atta der Zeugin wegen
seiner schlanken Statur gegenüber Al Shehhi als gröÿer erschienen ist, ohne
dass ein solcher Unterschied in gravierendem und mit dem Auge ohne weiteres
wahrnehmbaren Ausmaÿ tatsächlich vorlag. Auÿerdem ist bei der Bewertung
der Gröÿenschätzungen der Zeugin D.. zu berücksichtigen, dass die Zeugin selbst nach ihren eigenen Angaben mit einer Gröÿe von 1,63 m gegenüber allen
drei Attentätern deutlich kleiner ist. Auch aus der dadurch bedingten Blickperspektive auf die drei sämtlich gröÿeren Attentäter können sich die Abweichungen der Schätzung der Zeugin D.. von den tatsächlichen Gröÿenverhältnissen
ergeben haben. Hinzu kommt, dass nach den getroenen Feststellungen nicht
davon auszugehen ist, dass die Zeugin D.. alle drei Attentäter etwa gewissermaÿen aufgereiht nebeneinander stehend gesehen hätte. Schlieÿlich kommt als
ganz wesentliches Moment hinzu, dass Atta nach der Beschreibung zahlreicher
Zeugen eine ausgesprochen dominierende Persönlichkeit war. Auch dadurch lieÿe
sich erklären, dass er, weil er auf die Zeugin D.. den gröÿten Eindruck gemacht
hat, von ihr als der körperlich gröÿte der drei Attentäter eingeschätzt worden ist.
518
Zweifel an der Aussage der Zeugin D.. ergeben sich auch nicht daraus, dass Al
Shehhi im Frühjahr 1999 in Bonn am Studienkolleg teilgenommen hat. Die Zeugin D.. hat angegeben, dass Atta und Al Shehhi schon in den Jahren vor dem
wütenden Ausbruch Al Shehhis, während sie dort als Aushilfskraft beschäftigt
war, zu den regelmäÿigen Gästen gehört hätten. Die Zeugin D.. hat berichtet,
von 1997 bis Anfang/Mitte August 1999 dort beschäftigt gewesen zu sein. Al
Shehhi hat zwar nach den getroenen Feststellungen im Sommersemester 1997
sowie im Wintersemester 1997/98 noch das Studienkolleg Bonn besucht. Er hatte zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits seine späteren hamburger Freunde und
insbesondere Atta kennen gelernt, was sich daraus ergibt, dass er bereits im
Dezember 1997 einen Antrag auf einen Wechsel an das Studienkolleg Hamburg
gestellt hatte und nach seinem Wechsel nach Hamburg sogleich zusammen mit
Atta in dessen Freundesund Bekanntenkreis auftauchte. Die Daten zu Al Shehhis Studienzeiten an den Studienkollegs Bonn und Hamburg und zu seinen
Anträgen, das Studienkolleg zu wechseln, ergeben sich aus der Aussage des Zeu-
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