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Die Angaben der Zeuginnen S.. und F.. zu der zunehmend rigiden Haltung
Jarrahs werden bestätigt durch den Zeugen A. J.. Der Zeuge A. J. hat ausgesagt, dass Jarrah während seines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend strenger in seinem muslimischen Glauben geworden sei und
sich in diesem Zusammenhang einen Bart habe wachsen lassen, den er nur auf
Wunsch seines Vaters zeitweise wieder abgenommen habe. Der Zeuge A. J. hat
die strenger werdende religiöse und fanatisch islamistische Haltung Jarrahs anschaulich an Beispielen deutlich machen können. Neben der Barttracht sind dies
insbesondere Äuÿerungen Jarrahs wie die, dass es vorteilhaft sei, im Dschihad
zu sterben, da man dann ein Märtyrer sei. Dies fügt sich stimmig zusammen
mit den Bekundungen der Zeuginnen S.. und F.., wonach Jarrah gegenüber
der Zeugin S.. einmal geäuÿert hat, dass es die höchste Ehre für eine Frau sei,
die Ehefrau eines toten DschihadKämpfers zu sein. Ebenfalls von diesen beiden
Zeuginnen übereinstimmend geschildert worden ist ein Vorfall, bei dem die Zeugin S.. Jarrah bei einem Telefonat gefragt hat, warum er sie nicht seinen Hamburger Freunden vorstelle, worauf Jarrah geantwortet hat, dass es ihm peinlich
sei, dass sie sich nicht verschleiere. Dieses Gespräch hat die Zeugin F.. nach
ihren Bekundungen auf Seiten der Zeugin S.. mitangehört. Zum äuÿeren Erscheinungsbild Jarrahs hat die Zeugin C.., die Vermieterin Jarrahs, bestätigt,
dass er sich mehrfach einen Bart habe wachsen lassen. Der Zeuge A. J. hat
zur Veränderung Jarrahs weiter erklärt, er habe für diese Veränderung keine
Erklärung. Jarrah sei früher ein ganz normaler Mensch gewesen, der Alkohol
getrunken habe und in Diskotheken gegangen sei. Von der Familie sei Jarrah
wegen der sichtbar gewordenen Veränderungen bedeutet worden, sich nicht an
Fundamentalisten zu halten. Auch er habe bei einem Treen mit Jarrah in Greifswald im Frühjahr 2000 Jarrah davor gewarnt, sich mit Fundamentalisten oder
Fanatikern einzulassen.
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Den Zeugen D.. und H.. aus seiner Lerngruppe an der Fachhochschule gegenüber
hat Jarrah zwar nicht den Eindruck eines strengen Islamisten gemacht. Das gleiche gilt auch für den Eindruck, den er bei dem Zeugen A.. hinterlassen hat.
Alle drei Zeugen haben ihn als nach auÿen hin locker bzw. liberal beschrieben.
Allerdings haben sie gelegentlichen politischen Gesprächen entnommen, dass er
zumindest kein Freund der Juden war. Bei der Bewertung dieser Abweichungen
zu dem Eindruck insbesondere der Zeugin F.. von der zunehmenden Strenge Jarrahs ist jedoch zu sehen, dass die Zeugen D.., H.. und A.. in Hamburg lebten,
und, weil Jarrah die Zeugin S.. seinen hamburger Freunden nicht vorstellte, weil
ihm ihre westliche Lebensweise gegenüber seinen hamburger Freunden peinlich
gewesen wäre, von den Konikten zwischen Jarrah und der Zeugin S.. jedenfalls direkt nichts mitbekommen konnten. Ähnliches gilt für den Zeugen Al N..,
bei dem es sich ebenfalls um einen Kommilitonen Jarrahs aus dem Fachbereich Flugzeugbau der Fachhochschule Hamburg handelte und der nach seinen
Angaben mit Jarrah meistens nur über das Studium und kaum über Politik
oder Religion gesprochen hat.
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Dass die Zeugin S.. nicht etwa erst aus der Beteiligung Jarrahs an den Anschlä-
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