anderes dort hineingekommen sei. Sie sei, so der Zeuge M.., anlässlich eines Besuchs in Berlin stets einige Schritte hinter dem Angeklagten gegangen. Es liegt nahe, dass sie diese Veränderungen im Zusammenhang mit der Beziehung zu ihrem Ehemann vollzogen hat. Auch wenn sie ihm nur hat gefallen wollen, zeigt das Verhalten, dass der Angeklagte, der in Anwesenheit anderer nicht mit seiner Frau sprach, Wert darauf legte, dass seine Frau es seinen strengen Ansichten gleichtat. 555 Dass der von Anfang an gläubige Angeklagte im Verlauf seiner ersten Jahre in Hamburg streng gläubiger wurde, ist weiter auch durch die Aussage des Zeugen B.. bestätigt worden, der angegeben hat, dass der Angeklagte auf ihn eingewirkt habe, regelmäÿig zu beten. Der Zeuge G.., ein Mitbewohner der Wohngemeinschaft des Angeklagten, hat bekundet, dem Angeklagten sei es gelungen, den türkischen Mitbewohner zum regelmäÿigen Beten zu bringen. Als Bahaji massiv auf den Zeugen D.. einwirkte, zum Islam zu konvertieren, unterstützte zwar der Angeklagte Bahaji nicht, gri aber auch nicht zu Gunsten des D... ein. Dies hat der Zeuge D.. bekundet. 556 Auch wenn der Angeklagte hinsichtlich der Einrichtung seines Zimmers und seines Umgangs mit anderen Menschen nicht so streng lebte wie Atta, wie sich aus den Aussagen der Zeugen M.., A.., H.., A B.., Al W.. und L.. insgesamt entnehmen lässt, hat die Beweisaufnahme gleichwohl ergeben, dass der Angeklagte hinsichtlich seines muslimischen Glaubens sowie seiner Einstellung zu den westlichen Ländern und insbesondere zu Juden und Amerikanern einen harten Kern hatte und insoweit in Übereinstimmung mit Atta und den anderen Vereinigungsmitgliedern war. Nach den Angaben mehrerer Zeugen war der Angeklagte zwar in Diskussionen wenig durchsetzungskräftig und wich Streitigkeiten gern aus, wie es insbesondere die Zeugen M.. und A.. bekundet haben, äuÿerte aber gleichwohl zum Westen, zu Juden und Amerikanern klar und deutlich seine ablehnende Meinung. Dieses ergibt sich aus den Aussagen der Zeugen A.. und L.., die angegeben haben, dass der Angeklagte meinte, dass in den westlichen Ländern alles auf Geld ausgerichtet sei, so der Zeuge A.., bzw. dass der Angeklagte die Regierungen von Marokko und anderen arabischen Staaten als Marionetten der westlichen Welt bezeichnete, so der Zeuge L... 557 Auf der gleichen Linie liegt es, dass der Angeklagte sich nach Angaben des Zeugen A.. dahin geäuÿert hat, dass Istanbul, und damit die Türkei, noch einmal von Muslimen erobert werden müsse, und dass er den Kampf islamischer Mujaheddin für den Dschihad begrüÿe. Dazu passt wiederum, dass der Angeklagte nach den Angaben des Zeugen G.. sich in seinem Zimmer in der Studentenwohngemeinschaft in der Schüttstraÿe 3 Bilder und Diaprojektionen streng gläubig gekleideter Männer mit langen Bärten und langen Gewändern ansah. Dass es sich hierbei bereits um Osama Bin Laden gehandelt hätte, hat der Senat allerdings nicht feststellen können. Insoweit war sich der Zeuge G.. nicht hinreichend sicher. Dazu passt auch, dass der Angeklagte nach Angaben des Zeugen L.. Material über verschiedene radikale islamistische Führer mit in 138

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