anderes dort hineingekommen sei. Sie sei, so der Zeuge M.., anlässlich eines Besuchs in Berlin stets einige Schritte hinter dem Angeklagten gegangen. Es liegt
nahe, dass sie diese Veränderungen im Zusammenhang mit der Beziehung zu
ihrem Ehemann vollzogen hat. Auch wenn sie ihm nur hat gefallen wollen, zeigt
das Verhalten, dass der Angeklagte, der in Anwesenheit anderer nicht mit seiner Frau sprach, Wert darauf legte, dass seine Frau es seinen strengen Ansichten
gleichtat.
555
Dass der von Anfang an gläubige Angeklagte im Verlauf seiner ersten Jahre in
Hamburg streng gläubiger wurde, ist weiter auch durch die Aussage des Zeugen
B.. bestätigt worden, der angegeben hat, dass der Angeklagte auf ihn eingewirkt
habe, regelmäÿig zu beten. Der Zeuge G.., ein Mitbewohner der Wohngemeinschaft des Angeklagten, hat bekundet, dem Angeklagten sei es gelungen, den
türkischen Mitbewohner zum regelmäÿigen Beten zu bringen. Als Bahaji massiv
auf den Zeugen D.. einwirkte, zum Islam zu konvertieren, unterstützte zwar der
Angeklagte Bahaji nicht, gri aber auch nicht zu Gunsten des D... ein. Dies hat
der Zeuge D.. bekundet.
556
Auch wenn der Angeklagte hinsichtlich der Einrichtung seines Zimmers und
seines Umgangs mit anderen Menschen nicht so streng lebte wie Atta, wie
sich aus den Aussagen der Zeugen M.., A.., H.., A B.., Al W.. und L.. insgesamt entnehmen lässt, hat die Beweisaufnahme gleichwohl ergeben, dass der
Angeklagte hinsichtlich seines muslimischen Glaubens sowie seiner Einstellung
zu den westlichen Ländern und insbesondere zu Juden und Amerikanern einen
harten Kern hatte und insoweit in Übereinstimmung mit Atta und den anderen Vereinigungsmitgliedern war. Nach den Angaben mehrerer Zeugen war
der Angeklagte zwar in Diskussionen wenig durchsetzungskräftig und wich Streitigkeiten gern aus, wie es insbesondere die Zeugen M.. und A.. bekundet haben,
äuÿerte aber gleichwohl zum Westen, zu Juden und Amerikanern klar und deutlich seine ablehnende Meinung. Dieses ergibt sich aus den Aussagen der Zeugen
A.. und L.., die angegeben haben, dass der Angeklagte meinte, dass in den westlichen Ländern alles auf Geld ausgerichtet sei, so der Zeuge A.., bzw. dass der
Angeklagte die Regierungen von Marokko und anderen arabischen Staaten als
Marionetten der westlichen Welt bezeichnete, so der Zeuge L...
557
Auf der gleichen Linie liegt es, dass der Angeklagte sich nach Angaben des
Zeugen A.. dahin geäuÿert hat, dass Istanbul, und damit die Türkei, noch
einmal von Muslimen erobert werden müsse, und dass er den Kampf islamischer Mujaheddin für den Dschihad begrüÿe. Dazu passt wiederum, dass der
Angeklagte nach den Angaben des Zeugen G.. sich in seinem Zimmer in der
Studentenwohngemeinschaft in der Schüttstraÿe 3 Bilder und Diaprojektionen
streng gläubig gekleideter Männer mit langen Bärten und langen Gewändern
ansah. Dass es sich hierbei bereits um Osama Bin Laden gehandelt hätte, hat
der Senat allerdings nicht feststellen können. Insoweit war sich der Zeuge G..
nicht hinreichend sicher. Dazu passt auch, dass der Angeklagte nach Angaben
des Zeugen L.. Material über verschiedene radikale islamistische Führer mit in
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