dorthin gab. 598 Der Senat ist danach davon überzeugt, dass sämtliche Mitglieder der Vereinigung um Atta wussten, in welche Art von Lager sie fuhren, als sie sich dorthin aufmachten. Dass sie sich gleichwohl bis auf Bahaji in zeitlich gestaelter Reihenfolge dorthin begaben, lässt sich nur als Ausdruck einer Bereitschaft zum gemeinsamen gewaltsamen Handeln gegen die von ihnen als Feinde angesehenen Juden und Amerikaner deuten. 599 Schlieÿlich ergeben sich Rückschlüsse auf eine spätestens im Herbst 1999 gegebene Gewaltbereitschaft der verbliebenen Gruppenmitglieder um Atta auch aus ihrer Lektüre radikaler islamistischer Schriften, wie es insbesondere für das dem Zeugen M.. von Bahaji im Oktober 1998 oder kurz danach überlassene Interview mit Osama bin Laden gilt. 600 e) Bestehen der terroristischen Vereinigung um Atta Ziel und Strukturen 601 aa) Bildung beziehungsweise Bestehen der Vereinigung 602 Einen Gründungsakt der terroristischen Vereinigung hat der Senat nicht feststellen können. Ebenso war nicht festzustellen, wann genau sich aus der sich zunehmend auf gewaltbereite Muslime einengenden Gruppe um Atta eine gewaltbereite strukturierte Vereinigung konstituiert hat. Feststellbar ist jedoch, dass spätestens ab 1. November 1999 eine solche Vereinigung um Atta als Führungsperson bestand, zu der mindestens Atta, Al Shehhi, Jarrah, Binalshibh, Essabar, Bahaji, Mzoudi und der Angeklagte gehörten und dass diese Vereinigung bis zum 11. September 2001 trotz längerer Abwesenheit einiger ihrer Mitglieder in Hamburg fortbestand. Dass aus der Gruppe um Atta spätestens am 1. November 1999 eine organisatorisch strukturierte Vereinigung zumindest der genannten Mitglieder geworden war, ergibt sich insbesondere aus den zeitlich koordinierten Reisen der meisten der festgestellten Vereinigungsmitglieder zur Al Qaida nach Afghanistan in dem Zeitraum Ende 1999 bis Sommer 2000 sowie der koordinierten Aufrechterhaltung der studentischen Existenz der jeweils abwesenden Vereinigungsmitglieder in der Bundesrepublik Deutschland. 603 Dass die Reisen derjenigen sieben Vereinigungsmitglieder, die Ende 1999 oder in der ersten Hälfte des Jahres 2000 nach Afghanistan reisten, in der Vereinigung abgestimmt waren, ergibt sich zunächst bereits aus den festgestellten Daten der Visabeschaung sowie der Reisebuchungen und der Reisen selbst. Die Beschaffung der Einreisevisa für Pakistan für die ersten vier reisenden Vereinigungsmitglieder  Atta, Al Shehhi, Jarrah und Binalshibh  nämlich am 5., 15. und 18. November 1999, liegen so nah beieinander, dass ein zufälliges Zusammentreen der Absicht einer Reise nach Pakistan bei allen vier aus Hamburg miteinander bekannten und befreundeten Personen auszuschlieÿen ist. Hinzu kommt, dass zwei der ersten vier Reisenden sich am selben Tag ein Visum besorgt haben und alle vier sich das Einreisevisum für Pakistan beim selben Generalkonsulat, 154

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