ritualisierte, indem er beispielsweise im Zusammenhang mit seinen Gebeten ein
mitgeführtes Messer küsste. Als einmal die Rede auf Khalid Sheikh Mohammed,
einen Vertrauten Osama Bin Ladens, kam, fand Binalshibh ihn gut.
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ee) Essabar
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Essabar war ebenfalls Moslem. Nach seiner Ankunft in der Bundesrepublik
Deutschland und während der ersten Zeit seines Aufenthaltes hier war er in
der Beachtung der religiösen Regeln des Islam noch liberal eingestellt. Er war
ein lockerer und aufgeschlossener Mensch. Essabar war mit dem Zeugen B.. befreundet, bei dem es sich um einen ebenfalls in der Bundesrepublik Deutschland
studierenden Landsmann handelte, der nicht streng religiös lebte und beispielsweise rauchte. Als der Zeuge B.. im Dezember 1998 eine nicht muslimische
Frau heiratete, war Essabar Trauzeuge, ohne dass es über diese Verbindung
zu Diskussionen zwischen ihm und dem Zeugen B.. kam. In dem Zeitraum, in
welchem Essabar zusammen u.a. mit Mzoudi und dem Angeklagten bei Globetrotter in Hamburg arbeitete, nämlich im Wesentlichen im ersten Halbjahr
1999, änderte sich seine Haltung. Essabar achtete plötzlich auf die Einhaltung
der religiösen Regelungen des Islam und drängte auch den Zeugen B.. in diese
Richtung. So lieÿ Essabar sich den ungestutzten Vollbart strenggläubiger Muslime stehen und forderte den Zeugen B.. auf, dies ebenfalls zu tun. Auÿerdem
forderte er von ihm, das Rauchen aufzugeben. Er ng an, sich in die Ehe des
Zeugen B.. einzumischen und sagte diesem, dass er sich von seiner Frau trennen
müsse, wenn diese nicht Muslimin werde. Auÿerdem lehnte er es ab, den Zeugen
B.. in Anwesenheit von dessen Frau zu besuchen oder die Ehefrau des Zeugen
B.. in seine Wohnung einzulassen.
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ff ) Bahaji
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Bahaji war ebenfalls strenggläubiger Moslem. Seine Mutter, die Zeugin A..B..,
ist zwar Christin, lieÿ ihren Sohn jedoch in Marokko in der Schule muslimisch erziehen. Bereits in der Zeit vor seiner Übersiedelung in die Bundesrepublik Deutschland war für Bahaji die Religionsausübung wichtig, sodass er
regelmäÿig die vorgeschriebenen Gebete vollzog. Nach seiner Rückkehr wurde
Bahaji in religiösen Fragen zunehmend radikaler. Er vertrat gegenüber Freunden
und Bekannten oen, dass er nur seine eigene Religion für richtig und die anderen
für falsch oder zurückgeblieben halte. Gegenüber dem Zeugen M.., einem Mitbewohner aus seiner Wohngemeinschaft in dem Studentenwohnheim Bunatwiete
6 in Hamburg-Harburg, sagte Bahaji oen, dass seiner Meinung nach am Ende
nur der Islam als Religion übrig bleiben würde und Andersgläubigen nach einer
Übergangszeit nur der Übertritt zum Islam oder der Tod bleibe. Bahaji bemühte
sich, andere Menschen aus seinem Umfeld mit Zwang zum Islam zu bekehren. In
seiner studentischen Lerngruppe vertrat er die Haltung, dass es als Moslem seine
Picht sei, andere, notfalls mit Gewalt, zum Islam zu bekehren. Er vertrat auch
die Auassung, dass man Andersgläubige, die sich nicht bekehren lieÿen, töten
müsse. Dem Zeugen D.. aus seiner Lerngruppe sagte Bahaji bei einer solchen
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