Zeit seines Wohnens in der Schüttstraÿe 3 reduzierten sich jedoch die Kontakte
des Angeklagten zu seinen nicht muslimischen Mitbewohnern und zu Muslimen,
die nicht zu der Gruppe um Atta gehörten.
129
Spätestens Ende Oktober/Anfang November 1999 hatte sich die Gruppe soweit
abgeschottet, dass auÿer den festgestellten späteren Vereinigungsmitgliedern
nur noch wenige ausgewählte Gleichgesinnte wie die Zeugen T.., M.. und N..
dazu gehörten. Endpunkt der geistigen Entwicklung der Gruppe war schlieÿlich
die Bereitschaft, sich selbst am Dschihad gegen die Ungläubigen, gegen die
Amerikaner und die Juden zu beteiligen mit dem inbrünstig ersehnten Ziel,
als Märtyrer einen direkten Zugang zum Paradies zu erhalten und dort einen
bevorzugten Platz einzunehmen. Das Ergebnis dieser Entwicklung innerhalb der
Gruppe fand seinen Ausdruck auf der Hochzeit des Bahaji.
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d) Hochzeitsfeier Bahajis in der Al Quds-Moschee
131
Am 9. Oktober 1999 feierte Bahaji in der Al Quds-Moschee am Steindamm im
Zentrum Hamburgs seine Hochzeit mit seiner türkischstämmigen Ehefrau Nese
Bahaji, wobei für Frauen und Männer jeweils getrennte Feiern in getrennten
Räumen der Moschee stattfanden.
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Zu der Hochzeitsfeier der Männer waren neben zahlreichen anderen Teilnehmern,
insbesondere seine engsten Freunde gekommen, nämlich, auÿer dem Bräutigam
Bahaji selbst, Al Shehhi, Jarrah, Binalshibh, Essabar, Mzoudi und der Angeklagte.
Auÿerdem waren die Zeugen M.., T.. und B.. erschienen sowie des Weiteren
Haydar Zammar. Zu der Feier der Männer war in einem vorangegangenen Freitagsgebet in der Al Quds-Moschee eingeladen worden. Da es jedenfalls bei vielen
Moslems als unhöich angesehen wird, einer solchen Einladung zu einer Hochzeit
nicht zu folgen, waren auch zahlreiche Männer unter den Gästen, die keine enge
Beziehung zu Bahaji hatten, wie beispielsweise der Zeuge K.., ein zum Islam konvertierter Deutscher, der von den überwiegend auf Arabisch und im Übrigen im
Wesentlichen auf Türkisch vorgetragenen Reden, Liedern und Gedichten nichts
verstehen konnte und deshalb bereits nach kurzer Zeit die Feier wieder verlieÿ.
Atta war, obwohl er zum engen Freundeskreis Bahajis gehörte, an diesem Tag
aus nicht festgestellten Gründen nicht erschienen. Der mit Bahaji eng befreundete Angeklagte war während der gesamten Hochzeitsfeier anwesend, jedoch
überwiegend in der vom Festsaal getrennten Küche, in der er mit der Vorbereitung der Versorgung der Gäste mit Essen beschäftigt war. Die Freunde Bahajis
hatten für dessen Hochzeit ein Programm aus Liedern, Gedichten und Reden
zusammengestellt, das jedoch auch dem Angeklagten bekannt war und seiner
eigenen Haltung und Auassung entsprach.
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Bei der Feier wurden Lieder gesungen, Gedichte vorgetragen und Reden gehalten, deren Inhalt für eine Hochzeitsfeier ungewöhnlich war, weil es dabei im
Wesentlichen um den kämpferischen Dschihad gegen als Ungläubige bezeichnete Nichtmoslems ging. Nach einleitenden Bemerkungen über die Ehe sowie
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