als für die Verwirklichung der Vereinigungsziele wesentlich anerkannt. Alle Vereinigungsmitglieder waren bereit, ihren eigenen Willen und ihre eigenen persönlichen Interessen gegenüber dem gemeinsamen Ziel, gegen Juden und Amerikaner gerichtete Attentate zu begehen, zurückzustellen. So war der Angeklagte, wie noch im einzelnen dargestellt wird, bereit, sich der gemeinsamen Planung von Reisen der meisten Vereinigungsmitglieder zur Al Qaida nach Afghanistan unterzuordnen und selbst zu einem für ihn und seine Familie ungünstigen Zeitpunkt dorthin zu reisen, nämlich zu einer Zeit, als seine Frau mit dem ersten erwarteten Kind hochschwanger war und er selbst kurz vor der Beendigung seines Studiums stand. 154 b) Gemeinsame Planung von Reisen der Vereinigungsmitglieder zur Al Qaida nach Afghanistan 155 Spätestens am 1. November 1999 hatten die Mitglieder der islamistischen Vereinigung um Mohamed Atta sich dazu entschlossen, erste Schritte in Richtung der Planung und Ausführung von Attentaten gegen Juden und Amerikaner aus ihrer Gruppe heraus zu unternehmen. Die Vorstellung war, nach einem Aufenthalt in Al QaidaLagern in Afghanistan von Hamburg aus zu operieren, wobei noch unklar war, um welche Art von Einsatz es gehen werde und wo er stattnden würde. Bei den beabsichtigten Attentaten sollte es sich aber jedenfalls um Sprengstoattentate gröÿeren Ausmaÿes handeln. Da sie sich gegen Juden und Amerikaner richten sollten, bemühte Atta sich vorsorglich bereits im Oktober 1999 um eine Aufenthaltsberechtigung für die USA. Am 23. Oktober 1999 stellte er einen Antrag für seine Beteiligung an einer in den USA durchgeführten so genannten GreencardLotterie, bei welcher  unter vielen Millionen Bewerbern  jedes Jahr einige tausend Aufenthaltsberechtigungen für die USA verlost werden. Dass zu diesem Zeitpunkt, vor Abreise der ersten Vereinigungsmitglieder nach Afghanistan, in Hamburg bereits die Begehung der später am 11. September 2001 ausgeführten Flugzeuganschläge in den USA geplant gewesen wäre, hat der Senat jedoch nicht feststellen können. 156 Erfahrungen mit der Vorbereitung und Durchführung von Anschlägen hatte die Vereinigung um Atta nicht. Sie hatten aber über ihre Kontakte zu Haydar Zammar davon gehört, dass man die erforderliche Ausbildung sowie Unterstützung für solche Vorhaben von dem als Al Qaida bezeichneten Netzwerk islamistischer Terroristen und deren obersten Führer Osama bin Laden in Afghanistan bekommen konnte. Sie beschlossen, dass die einzelnen Vereinigungsmitglieder in zeitlich abgestimmter Folge nach Afghanistan zur Al Qaida fahren sollten, um die erforderliche Ausbildung und Unterstützung zu erlangen. Bahaji war das einzige von den genannten Vereinigungsmitgliedern, das in den Jahren 1999 und 2000 nicht zur Al Qaida nach Afghanistan reiste. Ob sich dieses erst aus den der Planung der Reisen nachfolgenden späteren Entwicklungen ergab, oder ob von vornherein vorgesehen war, dass der asthmakranke Bahaji nicht in ein Ausbildungslager der Al Qaida nach Afghanistan reisen, sondern statt dessen durchgehend in Hamburg für organisatorische Aufgaben zur Verfügung stehen sollte, 35

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