nutzte er während seiner Aufenthalte in Hamburg dabei das Zimmer des Zeugen
M.. in dem Studentenwohnheim in der Emil-Andresen-Straÿe 34 c in HamburgLokstedt, in welchem im Februar und März 2000 auch Atta wohnte. Im Übrigen
hielt sich Jarrah während seiner Hamburgaufenthalte in dem Zimmer des Zeugen T.. in dem Studentenwohnheim in der Schüttstraÿe 1 in Hamburg-Harburg
auf, so etwa am 29. März 2000.
226
Atta zog nach seiner Rückkehr aus Afghanistan für etwa vier Wochen in das
Zimmer des Zeugen M.. in einer Wohngemeinschaft in dem Studentenwohnheim
in der Emil-Andresen-Straÿe 34 c in Hamburg-Lokstedt. Der Zeuge M.. selbst
befand sich ab dem 10. Februar 2000 für etwa zwei Monate im Ausland und
hatte den Schlüssel zum Zwecke der zwischenzeitlichen Untervermietung seines
Zimmers in einer Moschee hinterlegt. Als Untermieter hatte sich Atta gefunden,
wobei Binalshibh es war, der dem Zeugen M.. die Miete gab. Für die Zeit ab dem
1. April mietete Atta sich sodann zunächst für einen Monat bis zum 30. April
2000 im Wege eines so genannten Gästemietvertrages ein Zimmer in einem Studentenwohnheim im Stellbrink 30 in 21035 HamburgBergedorf in dem dortigen
Ortsteil Allermöhe. Am 17. April 2000 verlängerte er diesen Gästemietvertrag
bis zum 31. Mai 2000.
227
Binalshibh bezog für April und Mai 2000 zusammen mit Al Shehhi nach Vermittlung und Absprache mit Mzoudi zur Untermiete ein Zimmer in dem Studentenwohnheim in der Emil-Andresen-Straÿe 5 in Hamburg-Lokstedt. Es handelte
sich dabei um das Zimmer des Zeugen H..., der aus seinem Studentenwohnheimzimmer ausgezogen war, weil es ihm dort zu laut war, und für die verbleibenden
ca. sechs Wochen bis zum Ende der Vertragszeit über einen Aushang an der
Fachhochschule Hamburg Untermieter gesucht hatte. Diese Untermieter waren
Binalshibh und Al Shehhi, die jeweils eine Monatsmiete an den Zeugen H...
überwiesen, und zwar Al Shehhi am 18. April 2000 und Binalshibh am 5. Mai
2000, jeweils in Höhe von 303,DM.
228
Auf den Aushang des Zeugen H... hatten sich Al Shehhi und Binalshibh nicht
direkt an diesen gewandt, sondern vielmehr Mzoudi. Mzoudi nahm auch den
Schlüssel für das Studentenwohnheimzimmer des Zeugen H... von diesem entgegen, gab ihn an Binalshibh und Al Shehhi weiter und anschlieÿend am letzten
Tag vor Ablauf des Mietverhältnisses des Zeugen H... Ende Mai 2000 wieder
an diesen zurück. Im Gegenzug nahm Mzoudi den Zeugen H... ab April 2000
für mehrere Monate als Untermieter in seine Wohnung in der Marienstraÿe
54 auf. In dieser Wohnung waren mehrere Zimmer frei, weil Essabar bereits
nach Afghanistan abgereist war. Atta, Al Shehhi und Binalshibh wollten jedoch nicht in ihre alte Wohngegend in der Nähe der Technischen Universität
Hamburg-Harburg zurückkehren, um die Kontakte zu Freunden und Bekannten
mit damit einhergehenden Fragen nach ihrem Verbleib und ihren Plänen zu begrenzen. Deshalb nahm Mzoudi Fremde in die Wohnung in der Marienstraÿe 54
auf, während Atta, Al Shehhi, Binalshibh und Jarrah sich andere Wohnungen
suchten und sich allenfalls kurze Zeit in der Marienstraÿe aufhielten. Auÿer dem
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