von vornherein vorgesehenen Reise in Lager der Al Qaida nach Afghanistan besprochen. Es ging darum, dass der Angeklagte sich bei der Al Qaida-Führung
vorstellen und bekannt machen sollte. Er war von Atta, Al Shehhi, Binalshibh
und Jarrah dort ebenso wie Mzoudi als weiteres Vereinigungsmitglied genannt
worden. Seine Abreise sollte im Mai erfolgen.
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Zur Vorbereitung seines Aufenthalts in Afghanistan brachte der Angeklagte
zunächst Anfang April seine schwangere Ehefrau zu seinen Eltern nach Marokko.
Bei der Buchung dieser Reise am 28. März 2000 buchte er die Rückkehr seiner Frau für Ende August. Er wusste zu diesem Zeitpunkt, dass er selbst erst
Ende Juli oder im August aus Afghanistan zurück sein würde. Er kehrte dann
zunächst allein am 11. Mai 2000 aus Marokko zurück. Nach seiner Rückkehr
traf er sich ein weiteres Mal mit Atta, Al Shehhi und Binalshibh. Bei diesem
Treen wurde nochmals auch über seine anstehende Reise zur Al Qaida nach
Afghanistan gesprochen.
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Dass es in der Zeit zwischen der Rückkehr der ersten vier Vereinigungsmitglieder
aus Afghanistan und der Reise Attas, Al Shehhis und Jarrahs in die USA auch
zu einem Treen zwischen dem Angeklagten und Jarrah bzw. zwischen allen sich
in diesem Zeitraum in der Bundesrepublik Deutschland aufhaltenden Vereinigungsmitglieder gekommen wäre, war nicht feststellbar. Die in diesem Zeitraum
in der Bundesrepublik Deutschland anwesenden Vereinigungsmitglieder wurden jedoch bei den vorstehend aufgeführten einzelnen Treen auch über die
Rückkehr und Vorhaben der dabei nicht anwesenden Vereinigungsmitglieder informiert. So war dem Angeklagten auch ohne persönlichen Kontakt zu Jarrah
bekannt, dass dieser ebenfalls aus Afghanistan zurückgekehrt war und zusammen mit Atta, Al Shehhi und Binalshibh in die USA zur Durchführung einer
Flugausbildung reisen wollte.
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Da diejenigen Vereinigungsmitglieder, die alsbald zur Vorbereitung von Flugzeuganschlägen in die USA iegen wollten, in der Bundesrepublik Deutschland
in der Zwischenzeit möglichst wenig in Erscheinung treten wollten, wurden
einige ihrer Angelegenheiten weiterhin von den übrigen Vereinigungsmitgliedern
erledigt. Der Angeklagte kümmerte sich in Absprache mit Al Shehhi um die Abwicklung von dessen nach der schon erwähnten Kündigung durch den Angeklagten
am 30. November 1999 noch bis 28. Februar 2000 bestehenden Mietverhältnisses der Wohnung in der Wilhelmstraÿe 30. Nachdem die von ihm gewünschte Übernahme dieses Mietvertragsverhältnisses auf Mieterseite nicht zustande gekommen war, räumte der Angeklagte am 28. Februar 2000 für Al Shehhi
die Wohnung. Da zu diesem Zeitpunkt bereits abgesprochen war, dass er selbst entsprechend den ursprünglichen Planungen der Vereinigung alsbald nach
Afghanistan zur Al Qaida reisen, Bahaji jedoch in Hamburg bleiben sollte, gab
der Angeklagte in Abstimmung mit Bahaji in einem Schreiben vom 28. Februar,
mit dem er unter dem Namen Al Shehhis bei den Hamburger Gaswerken um
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