von vornherein vorgesehenen Reise in Lager der Al Qaida nach Afghanistan besprochen. Es ging darum, dass der Angeklagte sich bei der Al Qaida-Führung vorstellen und bekannt machen sollte. Er war von Atta, Al Shehhi, Binalshibh und Jarrah dort ebenso wie Mzoudi als weiteres Vereinigungsmitglied genannt worden. Seine Abreise sollte im Mai erfolgen. 233 234 Zur Vorbereitung seines Aufenthalts in Afghanistan brachte der Angeklagte zunächst Anfang April seine schwangere Ehefrau zu seinen Eltern nach Marokko. Bei der Buchung dieser Reise am 28. März 2000 buchte er die Rückkehr seiner Frau für Ende August. Er wusste zu diesem Zeitpunkt, dass er selbst erst Ende Juli oder im August aus Afghanistan zurück sein würde. Er kehrte dann zunächst allein am 11. Mai 2000 aus Marokko zurück. Nach seiner Rückkehr traf er sich ein weiteres Mal mit Atta, Al Shehhi und Binalshibh. Bei diesem Treen wurde nochmals auch über seine anstehende Reise zur Al Qaida nach Afghanistan gesprochen. 235 Dass es in der Zeit zwischen der Rückkehr der ersten vier Vereinigungsmitglieder aus Afghanistan und der Reise Attas, Al Shehhis und Jarrahs in die USA auch zu einem Treen zwischen dem Angeklagten und Jarrah bzw. zwischen allen sich in diesem Zeitraum in der Bundesrepublik Deutschland aufhaltenden Vereinigungsmitglieder gekommen wäre, war nicht feststellbar. Die in diesem Zeitraum in der Bundesrepublik Deutschland anwesenden Vereinigungsmitglieder wurden jedoch bei den vorstehend aufgeführten einzelnen Treen auch über die Rückkehr und Vorhaben der dabei nicht anwesenden Vereinigungsmitglieder informiert. So war dem Angeklagten auch ohne persönlichen Kontakt zu Jarrah bekannt, dass dieser ebenfalls aus Afghanistan zurückgekehrt war und zusammen mit Atta, Al Shehhi und Binalshibh in die USA zur Durchführung einer Flugausbildung reisen wollte. 236 Da diejenigen Vereinigungsmitglieder, die alsbald zur Vorbereitung von Flugzeuganschlägen in die USA iegen wollten, in der Bundesrepublik Deutschland in der Zwischenzeit möglichst wenig in Erscheinung treten wollten, wurden einige ihrer Angelegenheiten weiterhin von den übrigen Vereinigungsmitgliedern erledigt. Der Angeklagte kümmerte sich in Absprache mit Al Shehhi um die Abwicklung von dessen nach der schon erwähnten Kündigung durch den Angeklagten am 30. November 1999 noch bis 28. Februar 2000 bestehenden Mietverhältnisses der Wohnung in der Wilhelmstraÿe 30. Nachdem die von ihm gewünschte Übernahme dieses Mietvertragsverhältnisses auf Mieterseite nicht zustande gekommen war, räumte der Angeklagte am 28. Februar 2000 für Al Shehhi die Wohnung. Da zu diesem Zeitpunkt bereits abgesprochen war, dass er selbst entsprechend den ursprünglichen Planungen der Vereinigung alsbald nach Afghanistan zur Al Qaida reisen, Bahaji jedoch in Hamburg bleiben sollte, gab der Angeklagte in Abstimmung mit Bahaji in einem Schreiben vom 28. Februar, mit dem er unter dem Namen Al Shehhis bei den Hamburger Gaswerken um 54

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