Essabars nach dessen Verbleib forschte und dabei auch in der Marienstraÿe 54 anrief, erklärte ihm Mzoudi am Telefon auf seine Frage nach Essabars Verbleib, dass nur Gott wisse, wo Essabar sei, während er tatsächlich genau wusste, wohin Essabar abgereist war und wo er sich aufhielt. Essabar selbst belog nach seiner Rückkehr nach Hamburg den Zeugen B.., während seiner Abwesenheit in der Nähe von Stuttgart gearbeitet zu haben. 243 Mzoudi kümmerte sich im Übrigen während der langer Abwesenheit Essabars darum, dessen Studentenstatus für die Zeit seiner Abwesenheit und die Zeit nach Rückkehr aus Afghanistan aufrecht zu erhalten, indem er für Essabar die Semesterbeiträge bezahlte. Wenn diese Beiträge in Höhe von etwa 300,DM nicht jeweils bis zu einer bestimmten Frist vor Beginn des jeweiligen Semesters eingezahlt worden wären, wäre eine Exmatrikulation Essabars erfolgt. Mzoudi zahlte für Essabar nach dessen Abreise am 15. März 2000 den Semesterbeitrag für das Sommersemester 2000 ein sowie anschlieÿend am 24. August 2000 den Beitrag für das Wintersemester 2000 und am 1. März 2001 den Beitrag für das Sommersemester 2001. Im Übrigen übernahm Mzoudi, nachdem am 1. Januar 2000 das Konto Essabars bei der Citibank geschlossen worden war, die Bezahlung sämtlicher Rechnungen Essabars. 244 b) Reise Mzoudis 245 Mzoudi selbst reiste entsprechend den ursprünglichen Absprachen der Vereinigung um Atta erst nach Rückkehr Attas, Al Shehhis, Jarrahs und Binalshibhs aus Afghanistan seinerseits dorthin. Seine Anreise nach Afghanistan fand kurze Zeit nach dem 10. April 2000 statt, nachdem er sich an diesem Tag bei der pakistanischen Botschaft in Berlin ein Einreisevisum für Pakistan besorgt hatte. In der Folgezeit hielt Mzoudi sich für einige Monate in Afghanistan in einem Lager der Al Qaida auf, und zwar jedenfalls bis Anfang August 2000; spätestens am 9. August 2000 war er wieder in Hamburg. 246 In Afghanistan bei der Al Qaida traf Mzoudi, wie vor Reiseantritt verabredet, den inzwischen ebenfalls angereisten Angeklagten. Mzoudi wurde während seines dortigen Aufenthaltes von den Al Qaida-Führern ebenfalls als eines der Mitglieder der Hamburger Vereinigung um Atta auf seine Zuverlässigkeit überprüft. Insoweit ist auszuschlieÿen, dass Mzoudi dabei als unzuverlässig eingestuft worden wäre. In der Folgezeit blieb er daraufhin nach seiner Rückkehr nach Hamburg in gleicher Weise wie zuvor in die Vereinigung um Atta eingebunden, indem er weiterhin insbesondere durch Weiterleitung oder Besorgung der in der Marienstraÿe 54 für die anderen Vereinigungsmitglieder eingehenden Post dazu beitrug, einen reibungslosen Ablauf der Anschlagsvorbereitungen zu gewährleisten. 247 c) Reise des Angeklagten zur Al Qaida nach Afghanistan 248 Der Angeklagte hielt ebenfalls die von der Vereinigung um Atta getroenen 56

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