Essabars nach dessen Verbleib forschte und dabei auch in der Marienstraÿe 54
anrief, erklärte ihm Mzoudi am Telefon auf seine Frage nach Essabars Verbleib,
dass nur Gott wisse, wo Essabar sei, während er tatsächlich genau wusste, wohin
Essabar abgereist war und wo er sich aufhielt. Essabar selbst belog nach seiner
Rückkehr nach Hamburg den Zeugen B.., während seiner Abwesenheit in der
Nähe von Stuttgart gearbeitet zu haben.
243
Mzoudi kümmerte sich im Übrigen während der langer Abwesenheit Essabars
darum, dessen Studentenstatus für die Zeit seiner Abwesenheit und die Zeit
nach Rückkehr aus Afghanistan aufrecht zu erhalten, indem er für Essabar
die Semesterbeiträge bezahlte. Wenn diese Beiträge in Höhe von etwa 300,DM
nicht jeweils bis zu einer bestimmten Frist vor Beginn des jeweiligen Semesters
eingezahlt worden wären, wäre eine Exmatrikulation Essabars erfolgt. Mzoudi
zahlte für Essabar nach dessen Abreise am 15. März 2000 den Semesterbeitrag
für das Sommersemester 2000 ein sowie anschlieÿend am 24. August 2000 den
Beitrag für das Wintersemester 2000 und am 1. März 2001 den Beitrag für
das Sommersemester 2001. Im Übrigen übernahm Mzoudi, nachdem am 1. Januar 2000 das Konto Essabars bei der Citibank geschlossen worden war, die
Bezahlung sämtlicher Rechnungen Essabars.
244
b) Reise Mzoudis
245
Mzoudi selbst reiste entsprechend den ursprünglichen Absprachen der Vereinigung um Atta erst nach Rückkehr Attas, Al Shehhis, Jarrahs und Binalshibhs
aus Afghanistan seinerseits dorthin. Seine Anreise nach Afghanistan fand kurze
Zeit nach dem 10. April 2000 statt, nachdem er sich an diesem Tag bei der pakistanischen Botschaft in Berlin ein Einreisevisum für Pakistan besorgt hatte. In
der Folgezeit hielt Mzoudi sich für einige Monate in Afghanistan in einem Lager
der Al Qaida auf, und zwar jedenfalls bis Anfang August 2000; spätestens am
9. August 2000 war er wieder in Hamburg.
246
In Afghanistan bei der Al Qaida traf Mzoudi, wie vor Reiseantritt verabredet, den inzwischen ebenfalls angereisten Angeklagten. Mzoudi wurde während
seines dortigen Aufenthaltes von den Al Qaida-Führern ebenfalls als eines der
Mitglieder der Hamburger Vereinigung um Atta auf seine Zuverlässigkeit überprüft. Insoweit ist auszuschlieÿen, dass Mzoudi dabei als unzuverlässig eingestuft
worden wäre. In der Folgezeit blieb er daraufhin nach seiner Rückkehr nach
Hamburg in gleicher Weise wie zuvor in die Vereinigung um Atta eingebunden,
indem er weiterhin insbesondere durch Weiterleitung oder Besorgung der in der
Marienstraÿe 54 für die anderen Vereinigungsmitglieder eingehenden Post dazu
beitrug, einen reibungslosen Ablauf der Anschlagsvorbereitungen zu gewährleisten.
247
c) Reise des Angeklagten zur Al Qaida nach Afghanistan
248
Der Angeklagte hielt ebenfalls die von der Vereinigung um Atta getroenen
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