und mit ihm zusammen nach Tarragona fuhr. Am Ende des Treens mit Atta
in Spanien bezahlte Atta Binalshibh ein Ticket für einen sofortigen Rückug
nach Hamburg am 16. Juli 2001. Atta selbst reiste am 19. Juli 2001 aus Spanien
in die USA zurück. Zuvor hatte er noch am 16. Juli 2001 Bahaji auf dessen
Mobiltelefon eine Kurznachricht (SMS) gesendet, mit welcher er Bahaji auf das
Bevorstehen der geplanten Anschläge hinweisen wollte. Darauf wird noch im
Einzelnen zurückzukommen sein.
288
Weitere Treen Attas mit den in der Bundesrepublik Deutschland verbliebenen
Vereinigungsmitgliedern hat der Senat nicht feststellen können. Al Shehhi hielt
sich in dem Zeitraum von Ende April bis Anfang Mai 2001 noch einmal für
kurze Zeit in Hamburg auf. Dass er sich dabei mit den in Hamburg verbliebenen Vereinigungsmitgliedern und insbesondere mit dem Angeklagten getroen
hätte, ist nicht feststellbar gewesen.
289
Jarrah reiste nach seiner Ersteinreise in die USA zwar häug in die Bundesrepublik Deutschland, wo er insbesondere die Zeugin S.. besuchte. Dass er sich
in dieser Zeit noch einmal mit den in Hamburg verbliebenen Vereinigungsmitgliedern getroen hätte, ist mit Ausnahme des festgestellten Treens mit Binalshibh in Düsseldorf ebenfalls nicht feststellbar gewesen. Nicht festgestellt worden
ist insbesondere, dass Atta, Al Shehhi und Jarrah nach Beginn mit ihren Flugausbildungen in den USA noch einmal zusammen in Hamburg gewesen wären
und es hier zu einer Art Abschiedstreen mit dem Angeklagten und anderen
Vereinigungsmitgliedern im Lokal des Zeugen L.. gekommen wäre.
290
e) Abschirmung der Attentäter durch Vereinigungsmitglieder in Hamburg
291
Während der Flugausbildungen Attas, Al Shehhis und Jarrahs in den USA
sowie der weiteren Anschlagsvorbereitungen besorgten einige der in Hamburg
gebliebenen Vereinigungsmitglieder, darunter auch der Angeklagte, deren persönliche und nanzielle Angelegenheiten, um ihnen für ihre dem Angeklagten
im Einzelnen nicht bekannten Anschlagsvorbereitungen den Rücken freizuhalten. Bahaji, Mzoudi und der Angeklagte stimmten sich dabei ab und kümmerten
sich gemeinsam um verschiedene Angelegenheiten der als Piloten vorgesehenen
Attentäter.
292
Um die für Atta nach dessen erster Abreise in die USA in Hamburg noch eingehende Post kümmerten sich Mzoudi und jedenfalls teilweise auch der Angeklagte.
Das war mit Atta vor dessen Abreise abgestimmt worden, so dass Atta, wenn
er als Erreichbarkeit die Telefonnummer und Anschrift der Marienstraÿe 54
angab, sicher sein konnte, dass dort eingehende Post besorgt werden und so
ein auälliger Postrücklauf vermieden werden würde. So gab Atta, als er und
Al Shehhi in New York vom 19. bis zum 26. Juni 2000 ein Appartement anmieteten, als Heimatanschrift die Marienstraÿe 54 und als heimatliche Telefonnummer die damals für Mzoudi in der Marienstraÿe 54 vergebene Telefonnummer
04076758090 an. Dieselbe Anschrift und Telefonnummer nannte Atta auch bei
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