der Flugschule Hufman in Florida als Heimatanschrift. Bei seiner kontoführenden Bank in Hamburg war als Anschrift nach seiner Abreise in die USA ebenfalls die Marienstraÿe 54 in Hamburg-Harburg notiert, ebenso bei der Technischen Universität Hamburg-Harburg. 293 Es kam in der Folgezeit auch zu mindestens zwei Posteingängen für Atta in der Marienstraÿe 54 während der Zeit seines Aufenthaltes in den USA. Seine kontoführende Bank übersandte ihm am 18. August 2000 eine neue EC-Karte an die Marienstraÿe 54. Die Universität übersandte ihm die Studienunterlagen für das Wintersemester 2000/2001, für das er die Studiengebühren noch vor seiner Abreise selbst bezahlt hatte, dorthin. Beide Sendungen gelangten über Mzoudi an den Angeklagten, der sie in dem Schrank des kombinierten Wohnund Schlafzimmers in seiner Wohnung in der Goeschenstraÿe 13 verwahrte. Aus den Studienunterlagen war zuvor das Semesterticket entnommen worden, womit der Berechtigte die Verkehrsmittel des Hamburger Verkehrsverbundes unentgeltlich nutzen kann. Ob das Semesterticket noch durch Mzoudi oder erst durch den Angeklagten herausgelöst wurde, konnte nicht festgestellt werden, sodass der Senat zu Gunsten des Angeklagten davon ausgeht, dass nicht er, sondern Mzoudi es war, der das Semesterticket entfernte und einer anderen nicht festgestellten Person zur Verfügung stellte. Für das Folgesemester zahlte weder der Angeklagte noch eine andere Person für Atta die Studiengebühren ein, sodass Atta am 31. März 2001 von Amts wegen exmatrikuliert wurde. Der Angeklagte bewahrte aber im Keller seiner Wohnung in der Goeschenstraÿe 13 ihm bei Auösung der Wohnung in der Marienstraÿe 54 durch Essabar übergebene 6 Kartons mit Unterlagen Attas ( Studienunterlagen, DiaKästen, Disketten und ähnliches) auf. 294 295 Ahnlich wurde Al Shehhis Post besorgt. Auch er gab in den USA bei der Flugschule Hufman Aviation und bei der Anmietung eines Appartements in New York zusammen mit Atta als seine Heimatanschrift die Adresse in der Marienstraÿe 54 und die dortige Telefonnummer Mzoudis an. Als er beim Ausländeramt sein Einreisevisum für die USA in seinen neuen Pass übertragen lieÿ, nannte er ebenfalls die Adresse in der Marienstraÿe 54 als seine Anschrift. Bei der Technischen Universität Hamburg-Harburg lieÿ er bei seiner Ausreise in die USA die dort für ihn als Erreichbarkeit eingetragene Anschrift in der Marienstraÿe 54 in Hamburg-Harburg bestehen. Bei seiner kontoführenden Bank in Hamburg, der Dresdner Bank Hamburg, hatte er bei der Kontoerönung am 30. August 1999 als Anschrift die Wohnung in der Wilhelmstraÿe 30 in Hamburg-Harburg angegeben. Als sich der Angeklagte am 23.11.1999 die Kontovollmacht ausstellen lieÿ, hatte er als Bevollmächtigter Al Shehhis seine damalige Anschrift in der Schüttstraÿe 3 in Hamburg-Harburg angegeben. Nachdem die Wohnung in der Wilhelmstraÿe 30 am 28. Februar 2000 geräumt worden war, war es am 30. März 2000 zu einem Rücklauf von Post der Dresdner Bank, die an die Wilhelmstraÿe 30 gerichtet gewesen war, gekommen. Im April 2000 veranlasste Al Shehhi, dass 67

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