Kontrolltätigkeiten im Bereich des Freiheitsentzugs
ser Überprüfung ein besonderes Augenmerk auf die Gesundheitsversorgung der sich in Untersuchungshaft befindenden Personen
und überprüfte in diesem Zusammenhang das Vorhandensein von
Vorsorgemassnahmen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten
gemäss den Bestimmungen der Epidemienverordnung10 . Gleichzeitig kontrollierte sie die Einhaltung der einschlägigen internationalen Vorgaben11 hinsichtlich Zugang und Qualität der Gesundheitsversorgung. Besondere Aufmerksamkeit schenkte sie im
Zusammenhang mit der Untersuchungshaft der medizinischen Eintrittsuntersuchung und der Suizidprävention.
b. E
inrichtungen für den Vollzug strafrechtlicher
Freiheitsentzüge
Die Kommission besuchte im Rahmen des Pilotprojektes Gesundheitsversorgung verschiedene Strafvollzugseinrichtungen, namentlich die Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies im Kanton Zürich,
les Etablissements de la Plaine de l’Orbe im Kanton Waadt und die
Justizvollzugsanstalt Grosshof im Kanton Luzern. Sie überprüfte in
diesen Einrichtungen jeweils die getroffenen Vorsorgemassnahmen
zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten im Zusammenhang mit
der Epidemienverordnung (EPV) sowie die Zugangsmodalitäten und
die Qualität der Gesundheitsversorgung. Zusätzlich legte sie den
Schwerpunkt auf die Kontinuität der medizinischen und psychiatrischen Behandlung für Langzeitinhaftierte.
Interkantonale Strafanstalt Bostadel (ZG)
Anlässlich des Nachfolgebesuchs im Dezember überprüfte die
Kommission die Umsetzung der bereits abgegebenen Empfehlungen und zusätzlich die Gesundheitsversorgung. Die Kommission
beurteilte die Dokumentation von Disziplinar- und Sicherheitsmassnahmen als zufriedenstellend. Positiv bewertete die Delegation die
Verbesserung der Lichtverhältnisse in den Arrestzellen im Normal-
Epidemienverordnung (EpV) vom 29.04.2015, SR. 818.101.1.
Namentlich der Mandela Regeln, der europäischen Strafvollzugsgrundsätze etc.
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Tätigkeitsbericht NKVF 2018
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