Kontrolltätigkeiten im Bereich des Freiheitsentzugs vollzug, die festgestellte Professionalisierung im Team der Sicherheitsabteilung, die Durchführung der körperlichen Durchsuchungen in zwei Phasen und die positiven Rückmeldungen vieler Insassen. Die Kommission begrüsste ausserdem den niederschwelligen Zugang zum Gesundheitsdienst, die systematische Durchführung einer Eintrittsuntersuchung, das detaillierte Suizidpräventionskonzept und die täglichen Besuche des Gesundheitsdienstes in den Arrestzellen. Die Kommission empfahl diese Besuche auch am Wochenende und nachts durchzuführen. Sie wies darauf hin, dass der Spazierhof von den Zellen aus einsehbar ist und dass die aktive Videoüberwachung in den Arrestzellen nicht angezeigt wird. Massnahmenzentrum Bitzi (SG)12 Die Kommission stellte anlässlich ihres Nachfolgebesuches im November mit Zufriedenheit fest, dass mehrere Empfehlungen umgesetzt wurden. Als besonders positiv wertete sie, dass während Aufenthalten in der Arrestzelle eine Pflegefachperson systematisch beigezogen wird. Kritisch beurteilte die Kommission hingegen die kürzlich eingeführten Restriktionen im Bereich der Zellenöffnungszeiten in der geschlossenen Abteilung am Wochenende und die fehlende Möglichkeit, Besuche am Wochenende zu empfangen. Handlungsbedarf sah die Kommission ausserdem beim Zugang zum Spazierhof für Personen der geschlossenen Abteilung, wegen der systematischen Fesselung (Handschellen) bei der Überführung ins Arztzimmer und aufgrund des Einsatzes von Pfeffergel durch das Sicherheitspersonal. Bericht an den Regierungsrat des Kantons St. Gallen betreffend den Nachfolgebesuch der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter im Massnahmenzentrum Bitzi vom 15. November 2018 (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts noch nicht veröffentlicht). 12 Tätigkeitsbericht NKVF 2018 15

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