Überprüfung der Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in den Zentren des Bundes 4.6  Sicherheits- und Schutzmassnahmen Die Kommission stellte fest, dass das Sicherheitspersonal in den Asylzentren als Sicherheits- und Schutzmassnahmen53 vor allem Durchsuchungen von Personen, Kontrollen von persönlichen Gegenständen, Pfeffergel und den “Besinnungsraum” einsetzten. Bei der Anordnung von Sicherheits- und Schutzmassnahmen steht anders als bei Disziplinarmassnahmen nicht die Sanktionierung eines Fehlverhaltens im Vordergrund, sondern der Selbstschutz, der Schutz vor sich selber und Dritten sowie die Sicherheit im Zentrum. a. Körperliche Durchsuchungen Gemäss Feststellungen der Kommission führte das Sicherheitspersonal bei erwachsenen asylsuchenden Personen in den meisten Zentren systematisch bei der Rückkehr in die Unterkunft eine körperliche Durchsuchung (mittels Abtasten) sowie eine Kontrolle mitgeführter Gegenstände (Taschen, Rucksäcke, etc.) durch. In mindestens einem Zentrum54 wurden solche Durchsuchungen auch systematisch an Kindern vorgenommen. Im Zentrum Juch hingegen wurden asylsuchende Personen nur bei Verdacht auf Mitbringen verbotener Substanzen oder gefährlicher Gegenstände einer Durchsuchung unterzogen. In allen Zentren wurden Durchsuchungen, soweit die Kommission dies feststellen konnte, jeweils durch gleichgeschlechtliches Sicherheitspersonal durchgeführt. Die Durchsuchung der Asylsuchenden wurde jeweils damit begründet, dass Warenschmuggel, Handel und Konsum von verbotenen Drogen sowie Alkoholkonsum im Zentrum, die Verwendung von gefährlichen Gegenständen und das Mitbringen von verderblichen Lebensmitteln (Hygiene) unterbunden werden sollten. Auch die Sicherstellung von Deliktsgut (v.a. unbezahlte Waren wie z.B. Kleider) wurde als Grund für die Durchsuchungen und Kontrollen angegeben. Die gleichen Gründe führten die Verantwortlichen bei Kindern auf, die manchmal von Erwachsenen instrumentalisiert würden. Die Kommission äusserte sich kritisch in Bezug auf kör- Zu den Schutz- und Sicherheitsmassnahmen zählen auch Sicherheitskonzepte, Weisungen zur Sicherheit, Massnahmen bei der Infrastruktur (Einzäunung, Videoüberwachung, Feuermelder, Schliesssysteme, usw.), Zutrittskontrollen zum Zentrum, Patrouillen in der Umgebung, etc. 54 BAZ Embrach. 53 36 Tätigkeitsbericht NKVF 2018

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