Überprüfung der Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in den Zentren des Bundes perliche Durchsuchungen an Kindern und empfahl dem SEM, auf Durchsuchungen bei Kindern grundsätzlich zu verzichten und diese bei Erwachsenen nur bei Vorliegen eines konkreten Verdachts vorzunehmen. b. Pfeffergel Mit Ausnahme des Zentrums Juch in Zürich und der Villa Bässlergut, einer Aussenstelle des EVZ Basel für minderjährige Asylsuchende, war das Sicherheitspersonal in allen Unterkünften mit Pfeffergel ausgestattet. Gemäss den beim SEM nachgefragten Statistiken, kam es zwischen 2017 und dem ersten Quartal 2018 vereinzelt zu Einsätzen von Pfeffergel: 8 BAZ Boudry, 8 EVZ Kreuzlingen, 6 EVZ Bern, 5 BAZ Embrach, 3 EVZ Vallorbe, 1 EVZ Altstätten und keine Einsätze in den übrigen Zentren. Die Einsätze von Pfeffergel stützten sich auf das ZAG und die VES.55 Nach dem Einsatz wurde vom Sicherheitspersonal jeweils ein Rapport erstellt und das Ereignis in der Rubrik der besonderen Vorkommnisse erfasst. Die Kommission machte in ihrem Bericht auf die gesundheitlichen Risiken aufmerksam und verwies auf die internationalen Vorgaben, wonach der Einsatz von chemischen Reizstoffen nicht in geschlossenen Räumlichkeiten erfolgen sollte56 und betroffene Personen nach erfolgtem Einsatz medizinisch zu untersuchen sind. c. «Besinnungsraum» Der “Besinnungsraum” soll der Unterbringung von sich akut auffällig verhaltenden Personen bis zum Eintreffen der Polizei dienen und bezweckt gemäss Weisung den Schutz von Dritten, vor sich selber und der Einrichtung (Sachbeschädigungen). Eine interne für alle Zentren gültige dienstliche Weisung des SEM57 regelt die Voraussetzungen und Modalitäten der Anwendung. Darin wird unter anderem festgehalten, dass die maximale Aufenthaltszeit zwei Stunden beträgt und die Polizei vor der Unterbringung im “Besinnungsraum” alarmiert werden muss. Die Kommission begrüsste Artikel 2 Abs. 1 lit. e ZAG, Artikel 9 Abs. 1 VES. 55 Siehe z.B. EGMR (Grand Chamber), CASE OF TALI v. ESTONIA, Ziff. 78, wo der Gerichtshof im konkreten Fall und mit Verweis auf die CPT-Empfehlung, dass chemische Reizstoffe nicht in geschlossenen Räumen verwendet werden sollten, eine Verletzung der EMRK feststellte. 56 Vgl. das SEM interne Dokument: SEM, dienstliche Anweisung “Besinnungsraum”. 57 Tätigkeitsbericht NKVF 2018 37

Select target paragraph3

Connect to a paragraph
Connect to an entity
Disable highlights
Add to table of contents