Überprüfung der Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in den Zentren des Bundes
4.9 Infrastruktur
Die Kommission beurteilte die Infrastruktur in vielen der besuchten Zentren als veraltet und die Platzverhältnisse als eng. Sie begrüsste daher, dass namentlich in Altstätten, Chiasso, Boudry
(Perreux), Zürich und Glaubenberg, die notwendigen Umbauten
oder Umzüge bereits in Planung waren. Positiv befand die Kommission ausserdem die Platzverhältnisse im BAZ Bern und BAZ Giffers.
Die Kommission begrüsste auch das verfügbare Angebot an separaten Räumlichkeiten für Frauen wie zum Beispiel im Zentrum
Juch, in Feldreben oder Giffers.69 In vielen Einrichtungen fehlte es
jedoch an Räumen, welche ausschliesslich Frauen vorbehalten waren, was dazu führte, dass sich einzelne Frauen isolierten.70 Die
Kommission empfahl deshalb Gemeinschaftsräume für Frauen und
Kinder einzurichten, soweit es die Platzverhältnisse zulassen, und
sonst spezielle Nutzungszeiten für Frauen vorzusehen.
Die Kommission beurteilte die unterirdischen Zivilschutzunterkünfte in Biasca und Stabio aufgrund des fehlenden Zugangs zu
Tageslicht sowie der mangelnden Frischluftzufuhr für längere Aufenthalte, insbesondere von Minderjährigen, als ungeeignet und
empfahl folglich von der Unterbringung von Minderjährigen in unterirdischen Zivilschutzanlagen abzusehen.
Aus Sicht der Kommission schaffen abschliessbare Zimmer zumindest in geringem Masse Privatsphäre. Sie begrüsste daher die in
einigen Zentren bestehenden Schliessmöglichkeiten71 und empfahl
dem SEM die Einführung abschliessbarer Zimmer unter Berücksichtigung der Sicherheit in allen Zentren zu prüfen.72
4.10 Kontakte zur Aussenwelt
Bis zur Aufhebung des allgemeinen Verbots im April 2017 war
die Nutzung von Mobiltelefonen in den Zentren des Bundes jeder-
In Bern informierte die Leitung über solche geplanten Räumlichkeiten.
Vgl. UNHCR, Neustrukturierung des Asylbereichs, UNHCR-Empfehlungen zur Unterbringung von Asylsuchenden in
Bundesasylzentren, August 2017 (zit. im Bericht UNHCR, Empfehlungen Bundesasylzentren), S. 17.
71
Zentrum Juch, EVZ Bern und BAZ Feldreben.
72
Vgl. PERCO, Richtlinien für die Aufnahme von Asylbewerbern für Nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften,
2002 (zit. im Bericht PERCO, Richtlinien), Richtlinien 2.6, Prinzip 3.
69
70
42
Tätigkeitsbericht NKVF 2018
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