Übersicht der im Jahr 2018 von der Kommission abgegebenen Empfehlungen Die Kommission empfiehlt, bewegungseinschränkende Massnahmen formell gemäss Art. 438 respektive Art. 383 bzw. 384 ZGB zu verfügen. (NKVF-Bericht, PUK Zürich 2018, S. 9) - Die Kommission begrüsst, dass die PUK-Leitung die grundsätzliche Haltung vertritt, auf Fixierungen möglichst zu verzichten. Nichtsdestotrotz ist die Zahl der Fixierungen nach wie vor bedeutend. Die Kommission empfiehlt der Leitung deshalb, wenn immer möglich, auf eine Fixierung zu verzichten und alternative Methoden zur Deeskalation einzusetzen. (NKVF-Bericht, PUK Zürich 2018, S. 9) - Die Kommission empfiehlt, Isolationen als bewegungseinschränkende Massnahmen mit einer Rechtsmittelbelehrung formell im Vorfeld zu verfügen und Beschwerdemöglichkeiten vorzusehen. (NKVF-Bericht, PUK Zürich 2018, S. 9) - Die Kommission empfiehlt der Einrichtung, in einem Dokument den Zweck und die Einzelheiten der verschiedenen freiheitsbeschränkenden Massnahmen, die in der Einrichtung eingesetzt werden, zu präzisieren. Zudem empfiehlt sie, sämtliche bewegungseinschränkenden Massnahmen, die nach den Artikeln 438 bzw. 384 ZGB formell verfügt werden müssen, festzuhalten. (NKVF-Bericht, HUG 2018, S. 7) - Die Kommission begrüsst die Haltung der Einrichtung, den Einsatz von Fixierungen auf das Minimum zu verringern. (NKVF-Bericht, HUG 2018, S. 7) - Angesichts der relativ hohen Anzahl von Isolierungen, empfiehlt die Kommission der Einrichtung anstelle von Isolierungen von über 24 Stunden alternative Massnahmen zu ergreifen. Ausserdem erachtet sie Isolierungsmassnahmen gegenüber Patientinnen und Patienten mit schweren kognitiven Störungen als besonders problematisch. (NKVF-Bericht, HUG 2018, S. 8) - Die Kommission empfiehlt der Einrichtung eine spezifische Weisung zur Platzierung und Unterbringung im Isolationszimmer zu erarbeiten (NKVF-Bericht, HUG 2018, S. 8) e. Sicherheits- und Schutzmassnahmen -  ie Kommission empfiehlt der PUK, einheitliche Vorschriften D bezüglich Ablauf zu erlassen und ein Register für die Polizeieinsätze sowie für die sich im Rahmen solcher Einsätze ereigneten Läsionen zu schaffen. (NKVF-Bericht, PUK Zürich 2018, S. 10) Tätigkeitsbericht NKVF 2018 53

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