Die Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in psychiatrischen Einrichtungen
bereiche verfügten. Die in der Regel zwar angemessen möbliert
und ausgestatteten Mehrbettzimmer wiesen einen eher sterilen
und unpersönlichen Charakter auf. Vereinzelt monierte die Kom
mission die aus ihrer Sicht ungenügenden Orientierungshilfen (z.B.
Piktogramme), insbesondere für kognitiv beeinträchtige Personen
sowie die fehlenden Möglichkeiten zur individualisierten Gestal
tung der Zimmer und das Mitbringen von persönlichen Gegen
ständen. Diese Feststellungen sind jedoch angesichts der jeweils
eher kurz bemessenen Aufenthaltsdauer von im Durchschnitt drei
Wochen zu relativieren. Auch in Bezug auf die Verpflegung und
die hygienischen und sanitären Verhältnisse stellte die Kommission
in den von ihr überprüften Einrichtungen keine nennenswerten
Mängel fest.
Als mangelhaft zu bezeichnen sind die regelmässig angetroffe
nen, bedingt zugänglichen Spazierhöfe oder Gärten für Personen
mit Bewegungseinschränkungen. Dies führt mitunter dazu, dass
Patienten diese nur mit Hilfe des Personals nutzen können und
diese Möglichkeit bei Personalengpässen nur bedingt in Anspruch
nehmen können.
Wie bereits oben dargelegt, werden die Abteilungen nach den
Grundsätzen der modernen Psychiatrie in der Regel nicht nach Ge
schlechtern getrennt. Wenngleich die Kommission die Gründe aus
therapeutischer Sicht nachvollziehen kann, stellten sich in den
überprüften Einrichtungen zum Teil Fragen nach der Angemessen
heit einer gemeinsamen Unterbringung z.B. von jungen Frauen und
älteren, verwahrlosten Männern.
b. Psychiatrische Behandlung
Im Allgemeinen stellte die Kommission mit Zufriedenheit fest,
dass den psychiatrischen Bedürfnissen der Patienten durch indivi
dualisierte medikamentöse und therapeutische Behandlungen an
gemessen Rechnung getragen wird. Obschon der Schwerpunkt
regelmässig auf den medikamentösen Behandlungen lag, wurden
diese durch weitere therapeutisch sinnvolle Angebote, meist in der
Form von Einzel- oder Gruppentherapie oder weiteren Aktivitäten
wie Kunst- oder Musiktherapie, ergänzt.
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Tätigkeitsbericht NKVF 2016
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