Die Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in psychiatrischen Einrichtungen
Protokollierung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen besteht
aus Sicht der Kommission weiterer Optimierungsbedarf. In der Pra
xis stellen diese neuen rechtlichen Instrumente die psychiatrischen
Einrichtungen vor wichtige Herausforderungen, die es im gemein
samen Austausch zu reflektieren gilt, um den Patientenrechten und
der Praktikabilität gleichermassen Rechnung zu tragen. Die Kom
mission wird sich diesen Fragen im Zuge ihrer nächsten Kontrollbe
suche weiterhin annehmen und beabsichtigt, mit ihren Empfehlun
gen einen Beitrag zu einer grundrechtskonformen Umsetzung der
erwachsenenschutzrechtlichen Vorgaben zu leisten.
Tätigkeitsbericht NKVF 2016
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