Die ersten 48 Stunden • Das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen (Maßnahme A) • Das Recht auf Belehrung und Unterrichtung (Maßnahme B) • Das Recht auf Rechtsbeistand vor und während eines Strafverfahrens und Anspruch auf Prozesskostenhilfe (Maßnahme C) • Die Unschuldsvermutung als Aspekt der Richtlinie 2016/343 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren Die RL Unschuldsvermutung war, wie erwähnt, zwar nicht Teil des Fahrplans, aber da die Unschuldsvermutung eines der wesentlichsten Rechte im Strafverfahren darstellt, soll ebenfalls auf die Umsetzung in Österreich eingegangen werden. Der vorliegende Bericht ist thematisch so breit angelegt, dass es nicht hinsichtlich aller Aspekte möglich ist, eine umfassende Analyse zu erstellen. Es besteht somit die Notwendigkeit für weitergehende Forschung und Untersuchungen, für die der vorliegende Bericht durchaus Anstoß bieten soll. Methodologie Die ursprünglich für das gesamte Projektkonsortium vorgesehene Methodologie, die bereits im Rahmen von anderen Projekten angewandt wurde,5 umfasste zunächst die rechtliche Analyse der nationalen Rechtsordnung in Hinblick auf die jeweiligen Richtlinien. In Bezug auf die Datenerhebung war eine teilnehmende Beobachtung in Polizeidienststellen sowie von StrafverteidigerInnen bei deren Begleitung von MandatInnen zu polizeilichen Vernehmungen geplant. Zusätzlich waren Interviews mit Polizei und StrafverteidigerInnen vorgesehen. In Österreich erfolgte die Zustimmung zur Durchführung der teilnehmenden Beobachtung nach etwa einjährigen Gesprächen. Da der Ausgang dieser Gespräche zunächst unklar war, wurde hinsichtlich der Datenerhebung auf „Szenario B“ umgestellt und in Folge drei Fokusgruppendiskussionen mit insgesamt 21 in verschiedenen Deliktbereichen tätigen PolizistInnen in Wien, der Steiermark und in Niederösterreich durchgeführt. Der Großteil der DiskussionsteilnehmerInnen waren LKA-Bedienstete (Landeskriminalamt), jedoch nahmen auch einige „Uniformierte“ an den Diskussionen teil. Zwei Fokusgruppen-Diskussionen mit insgesamt sieben StrafverteidigerInnen fanden in Graz und Wien statt. Zusätzlich zu den in der Projektmethodologie ursprünglich vorgesehenen Interviews mit PolizistInnen und StrafverteidigerInnen wurden 17 Interviews in drei Justizanstalten in Wien und Graz mit Personen, die nach dem 01.01.2017 und somit nach dem Inkrafttreten der betr. Richtlinien inhaftiert und mittlerweile verurteilt wurden, 5 Siehe Jodie Blackstock, Ed Cape, Jacqueline Hodgson, Anna Ogorodova, Taru Sponken, Inside Police Custody, An Empirical Account of Suspects’ Rights in Four Jurisdictions. Cambridge, Intersentia 2014. 13

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