Die ersten 48 Stunden
Verfügung gestellt werden kann, „technische Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung“ eingesetzt werden sollen, um Übersetzungsleistungen vorzunehmen, vorausgesetzt, dies steht dem Recht auf ein faires Verfahren nicht entgegen.
Bisher wird Videodolmetsch in Österreich primär für Leistungen in medizinischen
Abteilungen von Strafvollzugsanstalten genützt, für das durchaus auch positive Erfahrungen vorliegen.24 Nach der Durchführung einiger Pilotprojekte läuft seit Anfang
2018 der Regelbetrieb im ärztlichen Bereich der Polizeianhaltezentren. Außerdem
wurde auch in einigen Dienststellen der Regelbetrieb mit Videodolmetschen aufgenommen.25 In diesen Dienststellen wird Videodolmetsch auch für polizeiliche Vernehmungen genützt. Die Erfahrungen sind laut Auskunft des BM.I positiv, weil eine
unverzügliche Bereitstellung gewährleistet ist.
In den Fokusgruppendiskussionen wurden durch PolizistInnen, die keine Erfahrung
mit Videodolmetsch haben, auch Zweifel ob der Praktikabilität sowie der Auswirkungen auf die Qualität der Vernehmung angemeldet, gleichzeitig dennoch Vorschläge
gemacht, wann Videodolmetsch im Strafverfahren zum Einsatz kommen könnte:
Wie bereits erwähnt, werden etwa nicht geplante Interventionen vor Ort im Großteil
der Fälle ohne DolmetscherIn durchgeführt, d.h. wenn jemand aufgehalten wird und
es ergibt sich möglicherweise ein Grund zur Festnahme, dann erfolgt diese ohne
DolmetscherIn. Die PolizistInnen betonten, dass es dabei durchaus auch zu Herausforderungen kommen kann, weil es nicht immer eine gemeinsame Sprache gibt,
über die man sich verständigen kann. Für Erstabklärungen, z.B. die Frage, ob es
sich bei einem möglichen Delikt um Raub oder Diebstahl handelt, wurde angeregt,
dass ein Videodolmetsch-System durchaus nützlich sein könnte (siehe 1.2.1.1.).
Als weiteres Beispiel aus der Praxis wurde von PolizistInnen genannt, dass es durchaus vorkommt, dass eine junge Frau ohne Dokumente auf die Polizeidienststelle
kommt und sich nicht auf Deutsch ausdrücken kann: es ist unklar, ob es sich bei ihr
um ein Opfer von Diebstahl handelt, oder ob sie möglicherweise Sexarbeiterin und
Opfer von Menschenhandel ist. Es wurde vonseiten der Polizei geschildert, dass es
ca. eine Stunde dauert bis der/die DolmetscherIn vor Ort ist. Gibt es einen konkreten
Verdacht, dass sie Opfer von Menschenhandel ist, wird der Fall an das LKA übergeben, wo sie nochmals vernommen wird – mit einem/einer anderen, besonders für
Fälle der sexuellen Ausbeutung ausgebildeten DolmetscherIn. Eine Form von Erstabklärung über Videodolmetsch würde in solchen Fällen eindeutig Zeit und Kosten
sparen und es könnte auf der Polizeidienststelle v. a. geklärt werden, was die Person
braucht bzw. will, (z.B. Hilfe, einen Anruf bei der Rettung, eine Anzeige erstatten).
24 Siehe u.a. „Videodolmetsch in Ambulanz der Justizanstalt“. Verfügbar: https://www.videodolmetschen.com/2014/12/16/videodolmetsch-in-ambulanz-der-justizanstalt-justiz-gv-at/ Siehe Volksanwaltschaft, Bericht an den Nationalrat und Bundesrat 2017, Präventive
Menschenrechtskontrolle, S 139.
25 Diese Dienststellen sind das SPK Schwechat, die PI St.Pölten Bahnhof/ / PI St.Pölten, die PI Wiener Neustadt und PAZ Wels support.
Hinsichtlich der Häufigkeit der Nutzung konnte keine Auskunft erteilt werden. Durch Amtsdirektorin Petra Ruml, BM.I per Mail und telefonisch erteilte Information.
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